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AUSSCHUSS

Auswärtiger Ausschuss

42 Mitglieder · Vorsitz: Armin Laschet (CDU)

Aufgaben

Foto: picture alliance / AA/photothek.de | Florian Gaertner
Der Auswärtige Ausschuss ist einer der wenigen Ausschüsse, die mit Verfassungsrang ausgestattet sind. Nach Artikel 45a Absatz 1 des Grundgesetzes ist der Bundestag verpflichtet, einen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten einzurichten. Als klassischer politischer Ausschuss begleitet er die auswärtige Regierungspolitik vor allem im Vorfeld wichtiger außen- und sicherheitspolitischer Entscheidungen. Seine Beratungsthemen sind hochsensibel. So beraten seine 42 Mitglieder unter anderem federführend, ob die Bundesregierung deutsche Soldaten zu Auslandseinsätzen entsenden darf.
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Mitglieder

CDU 11 · AfD 10 · SPD 8 · Grüne 6 · Linke 4 · CSU 3

Vorsitz 1

Obleute 5

Ordentliche Mitglieder 36

Stellvertretende Mitglieder 42

Mitglieder laut bundestag.de · Methodik