Wie die Zahlen entstehen
Jede Kennzahl dieser Seite ist aus veröffentlichten Daten berechnet. Hier steht, woraus und wie – und was die Zahlen nicht sagen.
Grundsätze
Teilzeit Merz bewertet nicht, sondern zählt. Alle Angaben stammen aus den unter Daten & Quellen genannten öffentlichen Quellen und werden so übernommen, wie sie dort stehen. Es gibt keine Schätzungen, keine Gewichtungen und keine von Hand gepflegten Einordnungen. Wo eine Quelle einen Fehler enthält, enthält ihn auch diese Seite; Hinweise nimmt der Betreiber über das Impressum entgegen. Die Daten dienen der politischen Information; aus ihnen folgt keine Aussage über die Qualität der Arbeit einzelner Abgeordneter.
Nicht abgegebene Stimmen
Bei jeder namentlichen Abstimmung steht, wie ein Mitglied laut abgeordnetenwatch.de gestimmt hat: Ja, Nein, Enthaltung oder „nicht abgestimmt“. Eine nicht abgegebene Stimme kann viele Gründe haben, etwa Mutterschutz, Krankheit, Termine im Wahlkreis oder im Ausschuss. Die Seite rechnet daraus keine Anwesenheitsquote und keine Rangfolge, denn namentliche Abstimmungen sind nur ein kleiner Teil der Arbeit im Bundestag.
Linie einer Fraktion und Abweichungen
In jeder namentlichen Abstimmung gilt als Linie einer Fraktion die Stimme (Ja, Nein oder Enthaltung), die die meisten ihrer abstimmenden Mitglieder abgegeben haben – wenn diese Stimme vor jeder anderen liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. Sonst hat die Fraktion in dieser Abstimmung keine Linie. Nicht abgegebene Stimmen zählen weder zur Linie noch als Abweichung. Maßgeblich ist die Fraktion, die abgeordnetenwatch.de für das Mitglied bei dieser Abstimmung nennt; CDU und CSU bilden eine Fraktion.
Eine Abweichung ist eine Stimme gegen diese Linie: eine Gegenstimme (Ja gegen Nein oder Nein gegen Ja), eine Enthaltung gegen Ja oder Nein, oder Ja/Nein, wo die Fraktion sich enthalten hat. Geschlossenheit ist der durchschnittliche Anteil der abstimmenden Mitglieder, die der Linie gefolgt sind. Eine Abweichung sagt nichts über ihre Gründe; freigegebene Abstimmungen (etwa zu Gewissensfragen) werden nicht gesondert behandelt, weil die Quelle sie nicht kennzeichnet.
Ergebnis einer Abstimmung
Als angenommen gilt eine Abstimmung, wenn mehr Mitglieder mit Ja als mit Nein gestimmt haben, als abgelehnt im umgekehrten Fall; das folgt aus den gezählten Stimmen. abgeordnetenwatch.de führt ein eigenes Ergebnis; weicht es davon ab, steht das auf der Seite der Abstimmung. Abstimmungen, die eine besondere Mehrheit brauchen, etwa Änderungen des Grundgesetzes, kennzeichnet die Quelle nicht.
Häufig wird nicht über den Antrag selbst, sondern über die Beschlussempfehlung eines Ausschusses abgestimmt, die oft auf Ablehnung des Antrags lautet. Ja heißt dann Zustimmung zur Empfehlung; „Empfehlung angenommen“ bedeutet in diesem Fall, dass der Antrag abgelehnt wurde. Solche Abstimmungen sind an „Beschlussempfehlung“ im Titel erkennbar.
Übereinstimmung mit Parteien
Für den Parteivergleich zählt die Mehrheit der Ja/Nein-Stimmen einer Partei in einer Abstimmung, wenn mindestens drei ihrer Mitglieder mit Ja oder Nein gestimmt haben; bei Gleichstand hat die Partei keine Mehrheit und die Abstimmung zählt nicht. Verglichen werden nur Ja/Nein-Stimmen des Mitglieds. Die eigene Stimme zählt bei der Mehrheit der eigenen Partei mit.
Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte
Nebentätigkeiten sind die Angaben, die Abgeordnete nach den Verhaltensregeln des Bundestages veröffentlichen müssen, wie abgeordnetenwatch.de sie aufbereitet. Die Summe der Nebeneinkünfte enthält nur genau bezifferte Beträge: Monatsbeträge mal zwölf, Jahresbeträge einmal, einmalige und Beträge ohne Zeitraum einmal. Ändert sich ein laufender Betrag, meldet das Mitglied ihn neu (etwa „Einkommen bis 31.12.2025“ und „ab 01.01.2026“); dann zählt nur der zuletzt gemeldete Satz. Die Summe ist also kein Jahreseinkommen, sondern der aktuelle Jahressatz plus alle Einmalbeträge seit Beginn der Wahlperiode. Angaben nur als Stufe werden gezählt, aber nie in Euro umgerechnet. Alle Beträge sind Bruttobeträge, wie sie gemeldet wurden – bei Selbstständigen und Unternehmern oft Umsätze einzelner Aufträge, keine Gewinne; bei Beteiligungen Gewinnanteile oder Ausschüttungen. Ob eine Tätigkeit noch andauert, geht aus den Daten nicht immer hervor.
Lobbyregister
Das Lobbyregister des Bundestages wird auf zwei Wegen mit dieser Wahlperiode verknüpft. Erstens über Drucksachennummern: Nennt ein Registereintrag bei einem Regelungsvorhaben eine Drucksache, die in der Beschreibung einer namentlichen Abstimmung verlinkt ist, erscheint der Eintrag bei dieser Abstimmung. Zweitens über Namen: Eine Nebentätigkeit wird einer registrierten Organisation zugeordnet, wenn beide Namen nach Vereinheitlichung von Schreibweise und Satzzeichen exakt gleich sind, das Register sie als Organisation führt und es keine zweite Organisation mit diesem Namen gibt. Abweichende Schreibweisen, Tochtergesellschaften und Umbenennungen werden nicht erkannt.
Eine solche Verknüpfung zeigt, dass eine Organisation Lobbyarbeit zu einem Vorhaben gemeldet hat oder dass ein Mitglied dort eine Tätigkeit angegeben hat. Sie sagt nichts darüber, welche Position die Organisation vertreten hat, ob es Einfluss auf eine Stimme gab oder ob etwas unzulässig war. Lobbyarbeit und Nebentätigkeiten sind zulässig und veröffentlichungspflichtig.
Großspenden an Parteien
Gezeigt werden die Spenden, die Parteien nach § 25 Abs. 3 Parteiengesetz der Bundestagspräsidentin sofort anzeigen müssen und die als Bundestagsdrucksache veröffentlicht werden – heute Spenden über 35.000 Euro, früher über 50.000 Euro. Partei, Betrag, Spender und Daten stehen so, wie sie gedruckt sind. Ein Spender wird nur dann mit dem Lobbyregister verknüpft, wenn sein Name dort exakt einer Organisation entspricht. Kleinere Spenden stehen erst in den Rechenschaftsberichten und fehlen hier.
Wahlkreise und Postleitzahlen
Die Zuordnung Gemeinde → Wahlkreis stammt von der Bundeswahlleiterin (Wahlkreiseinteilung zur Bundestagswahl 2025), die Zuordnung Postleitzahl → Gemeinde aus der OpenPLZ API. Eine Postleitzahl kann in mehreren Gemeinden liegen und eine Stadt in mehreren Wahlkreisen; dann werden alle in Frage kommenden Wahlkreise gezeigt. Maßgeblich ist die Adresse. Wer einen Wahlkreis „vertritt“, ist hier jedes Mitglied, das dort gewonnen hat oder dort kandidiert hat und über die Landesliste eingezogen ist.
Ausschüsse, Reden, Anfragen
Ausschüsse und Rollen stammen von bundestag.de; es gilt die ranghöchste Rolle eines Mitglieds je Ausschuss. Reden sind die Beiträge als Hauptredner laut Open Parliament TV mit der dort gemessenen Dauer. Anfragen sind Kleine und Große Anfragen laut DIP, deren Mitautor ein Mitglied ist; DIP-Personen werden über den Namen zugeordnet, was in wenigen Fällen scheitert.
Frühere Wahlperioden
Für die Wahlperioden seit 2005 liegen namentliche Abstimmungen und Mandate von abgeordnetenwatch.de vor, aber keine Sitzungszeiten. Die Zahl der namentlichen Abstimmungen schwankt zwischen den Wahlperioden stark; Anteile sind deshalb nur bedingt vergleichbar. Mitglieder, die die Fraktion gewechselt haben, werden mit der Fraktion der meisten ihrer Stimmen geführt.
Aktualisierung und Prüfung
Die Quellen werden mehrmals täglich abgefragt; die Seite rechnet neu, sobald neue Daten vorliegen. Den Datenstand jeder Quelle zeigt Daten & Quellen. Abweichungen und Einkommenssummen werden zusätzlich in einem unabhängigen Testlauf nachgerechnet; beide Rechenwege müssen exakt übereinstimmen.
Berichtigung
Wer eine Angabe über sich für falsch hält, kann sich über das Impressum melden. Fehler in den Quellen werden dort gemeldet und nach Korrektur der Quelle automatisch übernommen; Fehler dieser Seite werden berichtigt.
