Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Angenommen · Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen · Verkehr
Ergebnis
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Der Bundestag hat namentlich über einen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes abgestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, die im Jahr 2023 verschärften Bedingungen für die Freistellung von Bahnflächen vom Bahnbetriebszweck zu lockern. Künftig soll das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck nur dann bestehen, wenn ein tatsächliches Verkehrsbedürfnis oder langfristiger Nutzungsbedarf erkennbar ist. Damit sollen insbesondere kommunale Vorhaben wie Wohnungsbauprojekte erleichtert werden, die bislang an den strengen Freistellungsvorgaben scheiterten. Gleichzeitig wird klargestellt, dass Bahnflächen nicht freigestellt werden dürfen, wenn eine Reaktivierung der Strecke möglich erscheint. Eine Übergangsregelung ermöglicht es zudem, vor dem 29. Dezember 2023 gestellte Anträge nach der alten Rechtslage zu bearbeiten. Der Entwurf schafft so einen Ausgleich zwischen Infrastrukturerhalt und kommunalen Entwicklungszielen.
Zu dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor, worin die Annahme des Gesetzes in geänderter Fassung empfohlen wurde.
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wurde in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung mit 305 Ja-Stimmen angenommen. 172 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 67 Enthaltungen.
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung haben 3 Organisationen oder Personen im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
Interessenvertretungen anzeigen
Was das bedeutet
Ein Eintrag zeigt, dass sich jemand zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat; die Beschreibung des Vorhabens und die Stellungnahmen stammen wörtlich aus dem Register. Ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatten, geht daraus nicht hervor. Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.
Lobbyarbeit ist zulässig und veröffentlichungspflichtig · ein Eintrag sagt nichts über Einfluss auf das Ergebnis · Texte wörtlich aus dem Register · Methodik
