Haushaltsgesetz 2025
Angenommen · Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Ergebnis
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Im Bundestag wurde namentlich über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Haushaltsgesetz 2025 abgestimmt. Darin vorgesehen sind insgesamt Ausgaben des Bundes in Höhe von 502,55 Milliarden Euro. Für Investitionen sollen unter anderem 62,73 Milliarden Euro ausgegeben werden dürfen, die Nettokreditaufnahme soll bei 81,8 Milliarden Euro liegen. Vor allem möchte die Bundesregierung zukünftig in die Bereiche Mobilität, Digitalisierung, Innovation, Bildung und Forschung sowie Klimaschutz investieren. Dafür soll unter anderem auch ein Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 37,2 Milliarden Euro eingerichtet werden.
Zu dem Haushaltsgesetz 2025 lagen ein Bericht und mehrere Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses zu den Einzelplänen sowie eine Stellungnahme des Bundesrates vor.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 wurde mit 324 Ja-Stimmen angenommen. 268 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab keine Enthaltungen.
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung haben 26 Organisationen oder Personen im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
Interessenvertretungen anzeigen
Was das bedeutet
Ein Eintrag zeigt, dass sich jemand zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat; die Beschreibung des Vorhabens und die Stellungnahmen stammen wörtlich aus dem Register. Ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatten, geht daraus nicht hervor. Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.
Lobbyarbeit ist zulässig und veröffentlichungspflichtig · ein Eintrag sagt nichts über Einfluss auf das Ergebnis · Texte wörtlich aus dem Register · Methodik
