Keine Wiedereinführung der Agrardieselrückerstattung (Beschlussempfehlung)
Beschlussempfehlung angenommen · Landwirtschaft und Ernährung
Ergebnis
Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ja heißt Zustimmung zur Empfehlung, die oft auf Ablehnung des Antrags lautet · Methodik
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Die AfD-Fraktion hat im Bundestag einen Antrag eingebracht, in dem eine Wiedereinführung der Agrardieselrückerstattung gefordert wird. So soll rückwirkend zum 1. Januar 2024 die Agrardieselrückerstattung von 21,48 Cent pro Liter ausgezahlt werden. Außerdem soll die CO2-Bepreisung auf Diselkraftstoffe ersatzlos gestrichen werden. Durch die Maßnahmen soll die Wettebewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft im europäischen Binnenmarkt gestärkt werden. Aufgrund der im Jahr 2023 beschlossenen schrittweisen Reduktion der Rückvergütung bis 2026, gerieten mittlerweile laut Antrag vor allem kleine und mittlere Betriebe in finanzielle Schwierigkeiten, da diese im hohem Maße auf Agrardiesel angewiesen seien. Viele Betriebe, die ohnehin unter wirtschaftlichem Druck stünden, seien durch die Maßnahmen in ihrer Existenz bedroht.
Zu dem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor, worin die Ablehnung empfohlen wird.
Namentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung, welche mit 436 Ja-Stimmen zu 126 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen wurde. Der Antrag der AfD-Fraktion wurde somit abgelehnt.
