Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Angenommen · Migration und Aufenthaltsrecht
Ergebnis
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
2 Abgeordnete haben anders gestimmt als die Linie der eigenen Fraktion.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Der Bundestag hat über die von der Bundesregierung geplante Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes abgestimmt. Zentral ist dabei die Rücknahme der durch die Ampel-Regierung eingeführten "Tourboeinbürgerung". Demnach ist eine Einbürgerung ausländischer Staatsbürger:innen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wie besonderer Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren regulären Aufenthalts in Deutschland möglich. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass künftig keine Verkürzung der Aufenthaltszeit mehr möglich ist und somit mindestens fünf Jahre regulärer Aufenthalt in Deutschland als Bedingung für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft festgelegt wird. Begründet wird der Schritt damit, dass die Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland Zeit benötige.
Zu dem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor, in dem die Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen wird.
Der Gesetzentwurf in einer vom Innenausschuss geänderten Fassung wurde mit 450 Ja-Stimmen zu 134 Nein-Stimmen angenommen. Es gab zwei Enthaltungen von Knuth Meyer-Soltau (AfD) und Uwe Schulz (AfD).
