Keine Abschaffung des Verbrenner-Verbots (Beschlussempfehlung)
Beschlussempfehlung angenommen · Umwelt · Verkehr · Wirtschaft
Ergebnis
Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ja heißt Zustimmung zur Empfehlung, die oft auf Ablehnung des Antrags lautet · Methodik
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Die AfD-Fraktion hat im Bundestag einen Antrag eingebracht, der die Rücknahme des sogenannten Verbrenner-Verbots fordert. Ab 2035 sollen in der gesamten EU nur noch emissionsfreie PKW neu zugelassen werden, um die Schadstoffbelastung, insbesondere durch CO2-Ausstoß, im Verkehrssektor zu senken. Derzeit gibt es Diskussionen über das Aufweichen der strikten Vorschriften auf EU-Ebene. Die AfD-Fraktion sieht im Verbrenner-Verbot die Ursache für sinkende Produktion und die Gefährdung von Arbeitsplätzen in Deutschland. Der Antrag sieht die vollständige Abschaffung des Verbrenner-Verbots vor, um die gesamtwirtschaftliche Lage Deutschlands zu verbessern.
Zu dem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vor, worin die Ablehnung des Antrags empfohlen wird.
Namentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung, welche mit 433 Ja-Stimmen zu 138 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen wurde. Der Antrag der AfD-Fraktion wurde somit abgelehnt.
