Keine Einschränkung der medizinischen Versorgung von Ausländer:innen (Beschlussempfehlung)
Beschlussempfehlung angenommen · Gesundheit · Migration und Aufenthaltsrecht
Ergebnis
Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ja heißt Zustimmung zur Empfehlung, die oft auf Ablehnung des Antrags lautet · Methodik
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Namen "Zurückführung der medizinischen Versorgung von Ausländern auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum – Orientierung am dänischen Modell" wurde vom Bundestag abgelehnt. Namentlich abgestimmt wurde über eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, in der die Ablehnung des Antrags empfohlen wurde.
In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion, dass Asylbewerber:innen künftig keine Gesundheitsleistungen mehr erhalten sollen, die über die Sicherung der Gesundheit in akuten Notfällen hinausgehen. Darunter fallen beispielsweise psychotherapeutische Angebote und die Behandlung chronischer Erkrankungen. Als Vorbild diene Dänemark, wo nur noch akute Notfallbehandlungen, Schmerztherapie und lebensbedrohliche oder nicht aufschiebbare medizinische Maßnahmen für Asylsuchende ergriffen werden. Die Reduktion auf ein Minimum der medizinischen Leistungen soll laut Antrag künftig unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in Deutschland für alle Asylbewerber:innen gelten.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 434 Gegenstimmen angenommen. 126 Abgeordnete stimmten dafür, es gab keine Enthaltungen. Der Antrag wurde somit abgelehnt.
