Modernisierung und Digitalisierung der Bekämpfung von Schwarzarbeit
Angenommen · Arbeit und Beschäftigung · Innere Sicherheit · Wissenschaft, Forschung und Technologie
Ergebnis
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
3 Abgeordnete haben anders gestimmt als die Linie der eigenen Fraktion.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Im Bundestag wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung verabschiedet. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung effizienter und wirksamer zu gestalten. Kern soll dabei ein stärker risikobasierter Ansatz mit automatisiertem Datenabgleich sein, indem große Datenmengen ausgewertet werden, um mögliche Risiken für das Auftreten von Schwarzarbeit besser erkennen und rechtstreue Betriebe entlasten zu können. Dazu soll auch KI von den Behörden eingesetzt werden. Prüfungen und Identitätskontrollen werden laut Gesetzentwurf zukünftig digitaler und schneller ablaufen. Die FKS soll ihre Ressourcen stärker auf organisierte Kriminalität und organisierte Formen der Schwarzarbeit ausrichten und dafür in den polizeilichen Informationsverbund eingebunden werden. Zudem sollen die Straf- und Bußgeldregeln praxistauglicher und die Ermittlungsbefugnisse der Zollverwaltung erweitert werden. Erweiterte Befugnisse für den Kampf gegen Schwarzarbeit erhalten zukünftig auch die Landesbehörden. Die durch die neuen Maßnahmen entstehenden Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte werden bis 2029 auf rund 858,4 Mio. Euro geschätzt.
Zu dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor, worin die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung empfohlen wurde. Außerdem hat der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit vorgelegt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit 322 Stimmen angenommen. 50 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 207 Enthaltungen aus den Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD. Gerrit Huy (AfD) stimmte für den Gesetzentwurf, Ronald Gläser (AfD) und Georg Schroeter (AfD) stimmten mit Nein.
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung haben 6 Organisationen oder Personen im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
Interessenvertretungen anzeigen
Was das bedeutet
Ein Eintrag zeigt, dass sich jemand zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat; die Beschreibung des Vorhabens und die Stellungnahmen stammen wörtlich aus dem Register. Ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatten, geht daraus nicht hervor. Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.
Lobbyarbeit ist zulässig und veröffentlichungspflichtig · ein Eintrag sagt nichts über Einfluss auf das Ergebnis · Texte wörtlich aus dem Register · Methodik
