Energiesteuer- und Stromsteuergesetz (Änderungsantrag)
Abgelehnt · Energie · Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Ergebnis
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes wurde im Bundestag abgelehnt.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, die Fortsetzung der Stromsteuersenkung auf das EU-rechtliche Minimum für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft weiterhin zu gewährleisten. Außerdem sollen durch den Gesetzentwurf Vereinfachungen im Bereich der Elektromobilität ermöglicht werden. Viele Gesetzesänderungen werden damit begründet, Bürokratie abzubauen. Der Änderungsantrag der Grünen schlägt eine Reihe von Änderungen am Gesetz der Bundesregierung vor. Es wird die im Koalitionsvertrag angekündigte Absenkung der Stromsteuer gefordert. Durch die allgemeine Absenkung des Strompreises entfielen laut Antrag zahlreiche Ausnahmen und Entlastungsregelungen, wodurch das Stromsteuerrecht erheblich vereinfacht werde, was wiederum Verwaltung und Wirtschaft entlasten würde. Zudem würden alle Verbraucher:innen von der Absenkung profitieren und die Elektrifizierung der Wirtschaft werde vorangetrieben.
Der Änderungsantrag wurde mit 313 Gegenstimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt. Mit Ja stimmten 244 Abgeordnete der Fraktionen BÜNDNIS/DIE GRÜNEN, Die Linke und AfD. Es gab keine Enthaltungen.
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung haben 16 Organisationen oder Personen im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
Interessenvertretungen anzeigen
Was das bedeutet
Ein Eintrag zeigt, dass sich jemand zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat; die Beschreibung des Vorhabens und die Stellungnahmen stammen wörtlich aus dem Register. Ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatten, geht daraus nicht hervor. Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.
Lobbyarbeit ist zulässig und veröffentlichungspflichtig · ein Eintrag sagt nichts über Einfluss auf das Ergebnis · Texte wörtlich aus dem Register · Methodik
