Gesetz zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur
Abgelehnt · Energie · Umwelt
Ergebnis
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Zwei Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion zur Beseitigung von Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland wurden im Bundestag in namentlicher Abstimmung abgelehnt. In einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie wurde die Ablehnung beider Entwürfe ebenfalls empfohlen.
Der Gesetzentwurf der AfD für ein „Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz“ sieht vor, das Atomgesetz zu ändern sowie zahlreiche klima- und energiepolitische Gesetze aufzuheben, darunter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), den Zertifikatehandel, das Gebäudeenergiegesetz (GEG), den Klima- und Transformationsfonds sowie die Gesetze zum Atom- und Kohlestromausstieg. Zudem fordert die Fraktion, das Kyoto-Protokoll von 1997 zu kündigen und aus dem Pariser Klimaabkommen von 2015 auszusteigen. Statt Emissionsminderung will die AfD auf eine Anpassung an Klimafolgen, mehr Vorsorge für Notlagen und eine Energieversorgung aus „nicht volatilen“ Quellen, insbesondere fossilen und nuklearen Kraftwerken setzen. Die AfD-Fraktion bezweifelt einen nennenswerten menschlichen Einfluss auf das Klima und widerspricht damit dem wissenschaftlichen Konsens der Klimawandelforschung.
Der „Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland - Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz“ wurde mit 443 Nein-Stimmen zu 131 Ja-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Der zweite Gesetzentwurf zur "Änderung des Grundgesetzes zur Klimaschutzfolgenbereinigung" wurde ebenfalls in namentlicher Abstimmung abgelehnt.
