Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
Angenommen · Energie · Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Ergebnis
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026 angenommen. Netzbetreiber erhalten dafür insgesamt 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds, damit die Entgelte für die Nutzung der Übertragungsnetze und damit auch die Strompreise für Verbraucher:innen sinken. Der Zuschuss wird durch einen neuen Paragrafen 24c im Energiewirtschaftsgesetz geregelt und soll die Kostenbelastung der Stromkund:innen spürbar dämpfen.
Zu dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vor, worin die Annahme in geänderter Fassung empfohlen wurde. Zudem lag ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit vor.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit 309 Ja-Stimmen angenommen. Dagegen stimmte niemand, jedoch gab es 238 Enthaltungen aus der Opposition.
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung haben 6 Organisationen oder Personen im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
Interessenvertretungen anzeigen
Was das bedeutet
Ein Eintrag zeigt, dass sich jemand zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat; die Beschreibung des Vorhabens und die Stellungnahmen stammen wörtlich aus dem Register. Ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatten, geht daraus nicht hervor. Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.
Lobbyarbeit ist zulässig und veröffentlichungspflichtig · ein Eintrag sagt nichts über Einfluss auf das Ergebnis · Texte wörtlich aus dem Register · Methodik
