Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
Angenommen · Gesundheit
Ergebnis
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes in geänderter Fassung angenommen. Kern des Gesetzes ist es, EU-Vorgaben zur Erfassung des Antibiotikaverbrauchs bei Tieren in Deutschland mit möglichst wenig zusätzlicher Bürokratie umzusetzen. So wird das bislang auf 2026 vorgezogene erste Erfassungsjahr für Antibiotikamengen bei Hunden und Katzen auf das von der EU vorgesehene Jahr 2029 verschoben. Außerdem werden die bisher halbjährlichen Mitteilungspflichten von Tierhalter:innen und Tierärzt:innen im Rahmen des deutschen Antibiotikaminimierungskonzepts auf einen jährlichen Turnus umgestellt. Zugleich wird die Datenerfassung auf bislang nicht erfasste lebensmittelliefernde Tierarten sowie auf Hunde, Katzen, Füchse und Nerze in Pelztierhaltung ausgeweitet.
Durch die neuen Regelungen soll eine bessere Datengrundlage zur Verwendung von Antibiotika in der Tierhaltung geschaffen werden. Damit lassen sich Entwicklungen und mögliche Risikofaktoren bei der Antibiotikaanwendung genauer erkennen. Laut Bundesregierung trägt dies zu einem umsichtigeren Einsatz von Antibiotika und damit zur Bekämpfung antibiotikaresistenter Erreger bei. Zugleich bedeutet die Umstellung auf jährliche Meldungen eine Entlastung für Tierärzt:innen sowie Tierhalter:innen.
Zu dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vor, worin die Annahme des Gesetzes in geänderter Fassung empfohlen wurde.
Auf Grundlage der Beschlussempfehlung wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung mit 238 Ja-Stimmen zu 120 Nein-Stimmen bei 28 Enthaltungen angenommen.
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung haben 2 Organisationen oder Personen im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
Interessenvertretungen anzeigen
Was das bedeutet
Ein Eintrag zeigt, dass sich jemand zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat; die Beschreibung des Vorhabens und die Stellungnahmen stammen wörtlich aus dem Register. Ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatten, geht daraus nicht hervor. Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.
Lobbyarbeit ist zulässig und veröffentlichungspflichtig · ein Eintrag sagt nichts über Einfluss auf das Ergebnis · Texte wörtlich aus dem Register · Methodik
