Schlussabstimmung zum Haushaltsgesetz 2026
Angenommen · Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Ergebnis
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
In der namentlichen Schlussabstimmung wurde das Haushaltsgesetz 2026 mit einigen Änderungen angenommen. Geplant sind für das Haushaltsjahr 2026 insgesamt Ausgaben in Höhe von 524,54 Milliarden Euro - ein Plus von 21,54 Milliarden Euro im Vergleich zu 2025 und 4,4 Prozent mehr als ursprünglich im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen. 58,35 Milliarden Euro der geplanten Ausgaben sollen dabei auf Investitionen und 449,91 Milliarden Euro auf Verpflichtungsermächtigungen, also Auszahlungen, die erst in den kommenden Haushaltsjahren erfolgen, entfallen. Die Nettokreditaufnahme soll 2026 bei 97,96 Milliarden Euro liegen, auch hier werden höhere Ausgaben angenommen, als ursprünglich von der Regierung angesetzt. Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben werden mit 387,21 Milliarden Euro veranschlagt (2025: 386,84 Milliarden Euro).
Zu dem Regierungsentwurf lagen mehrere Beschlussempfehlungen vor, darunter auch diverse Beschlussempfehlungen zu bestimmten Einzelplänen. Außerdem hat der Haushaltsausschuss einen Bericht zu dem Gesetzentwurf vorgelegt.
Das Haushaltsgesetz 2026 wurde in geänderter Fassung mit 322 Ja-Stimmen zu 252 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung haben 36 Organisationen oder Personen im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
Interessenvertretungen anzeigen
Was das bedeutet
Ein Eintrag zeigt, dass sich jemand zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat; die Beschreibung des Vorhabens und die Stellungnahmen stammen wörtlich aus dem Register. Ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatten, geht daraus nicht hervor. Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.
Lobbyarbeit ist zulässig und veröffentlichungspflichtig · ein Eintrag sagt nichts über Einfluss auf das Ergebnis · Texte wörtlich aus dem Register · Methodik
