Besteuerung von Luxusflügen
Abgelehnt · Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben · Umwelt
Ergebnis
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Im Rahmen der Bundestagsdebatte zur Klimapolitik wurde in namentlicher Abstimmung ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Luxusflüge besteuern – Klimaschutz-Lücke im Verkehr endlich angehen“ abgelehnt. In ihrem Antrag weist die Fraktion auf die große Klimaschutzlücke im Verkehrssektor hin. Besonders klimaschädlich seien demnach Luxusflüge und Privatjets, die von einem sehr kleinen Teil der Bevölkerung genutzt werden, aber einen erheblichen Anteil der Flugemissionen verursachen würden. Im Antrag heißt es, dass ein Langstreckenflug in der First Class ungefähr neunmal so klimaschädlich wie in der Economyclass sei. Eine Reiseim Privatjet verursach sogar bis zu 80-mal so hohe Emissionen. Daher fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sich der von Frankreich geführten internationalen Allianz anzuschließen und eine progressive Zusatzabgabe auf Privatjetflüge und Premium-Flugtickets einzuführen. Damit sollen CO₂-Emissionen reduziert und Hunderte Millionen Euro zusätzliche Staatseinnahmen erzielt werden.
Gegen den Antrag der Grünen stimmten 451 Abgeordnete. Mit Ja stimmten 134 Abgeordnete, es gab keine Enthaltungen.
