Stabilisierung des Rentenniveaus und Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
Angenommen · Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ergebnis
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
9 Abgeordnete haben anders gestimmt als die Linie der eigenen Fraktion.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Im Bundestag wurde das Rentenpaket der Bundesregierung angenommen. Namentlich abgestimmt wurde dabei über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der zentrale Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung stabilisieren und weiterentwickeln soll. Hintergrund ist, dass die bisherige Haltelinie für das Rentenniveau (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) von 48 Prozent Ende 2025 ausläuft und ohne neue Regelung eine Absenkung des Rentenniveaus eintritt. Um dies zu verhindern, soll das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent gesichert bleiben. Die daraus entstehenden Mehrkosten soll der Bund übernehmen, sodass der Beitragssatz weitgehend stabil bleiben kann.
Ein weiterer Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die vollständige Gleichstellung von Kindererziehungszeiten (auch unter dem Begriff "Mütterrente" bekannt). Kindererziehungszeiten erhöhen die Rente, indem sie als Beitragszeiten angerechnet und dafür Rentenpunkte erhalten werden. Für vor 1992 geborene Kinder soll die Anrechnungszeit deshalb um ein weiteres halbes Jahr auf insgesamt drei Jahre verlängert werden – genauso wie bei nach 1992 geborenen Kindern. Auch diese Mehrkosten soll der Bund tragen. Zudem enthält der Entwurf Maßnahmen zur besseren finanziellen Stabilität der Rentenversicherung, etwa durch eine höhere Mindestreserve und vereinfachte Regeln für Bundeszuschüsse. Darüber hinaus sollen Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, künftig leichter zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren können. Für sie soll das Anschlussverbot bei befristeten Arbeitsverträgen entfallen, um eine freiwillige Weiterarbeit zu erleichtern und den Arbeitsmarkt zu entlasten.
Zu dem Gesetzentwurf hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung ausgearbeitet, worin die Annahme empfohlen wird. Außerdem hat der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit vorgelegt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten wurde mit 318 Stimmen angenommen. 224 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 53 Enthaltungen aus der Fraktion Die Linke sowie von Stefan Seidler (SSW), Nicklas Kappe (CDU) und Konrad Körner (CDU).
Folgende sieben Abgeordnete aus der CDU/CSU-Fraktion stimmten gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung: Johannes Winkel, Yannick Bury, Pascal Reddig, Johannes Volkmann, Marvin Schulz, Johannes Wiegelmann und Nicolas Zippelius.
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung haben 10 Organisationen oder Personen im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
Interessenvertretungen anzeigen
Was das bedeutet
Ein Eintrag zeigt, dass sich jemand zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat; die Beschreibung des Vorhabens und die Stellungnahmen stammen wörtlich aus dem Register. Ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatten, geht daraus nicht hervor. Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.
Lobbyarbeit ist zulässig und veröffentlichungspflichtig · ein Eintrag sagt nichts über Einfluss auf das Ergebnis · Texte wörtlich aus dem Register · Methodik
