Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten und Abschaffung anwaltlicher Vertretung bei Abschiebehaft
Angenommen · Migration und Aufenthaltsrecht · Recht
Ergebnis
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
3 Abgeordnete haben anders gestimmt als die Linie der eigenen Fraktion.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen, der vorsieht, dass künftig sichere Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz, also für Asyl nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiären Schutz, per Rechtsverordnung festgelegt werden können. Die bisherigen Regeln für sichere Herkunftsstaaten nach Artikel 16a des Grundgesetzes bleiben davon allerdings unberührt.
Nach Darstellung der Koalitionsfraktionen soll die Einstufung eines Landes als "sicher" Asylverfahren deutlich beschleunigen. Menschen aus diesen Staaten hätten in der Regel keine Aussicht auf Schutz in Deutschland, was ihre Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schneller macht und im Falle einer Ablehnung eine zügigere Rückführung ermöglicht. Die individuelle Prüfung jedes einzelnen Antrags bleibt jedoch bestehen. Gleichzeitig soll Deutschland dadurch für Antragsteller:innen weniger attraktiv werden, die aus nicht asylrelevanten Gründen einen Schutzstatus beantragen. Der Gesetzentwurf soll damit eine Vorgabe des Koalitionsvertrags umsetzen und die Grundlage schaffen, künftig schneller auf steigende Asylanträge aus bestimmten Staaten reagieren zu können. Außerdem soll eine Regelung aufgehoben werden, die seit 2024 in Abschiebehaft- und Gewahrsamsverfahren zwingend einen Rechtsbeistand vorschreibt.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine Beschlussempfehlung mit einigen Änderungen vorgelegt. So soll unter anderem das Staatsangehörigkeitsgesetz ergänzt werden: Wer im Einbürgerungsverfahren bewusst täuscht, besticht, droht oder falsche Angaben macht, kann für zehn Jahre von einer Einbürgerung ausgeschlossen werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in geänderter Fassung mit 457 Ja-Stimmen angenommen. 130 Abgeordnete stimmten mit Nein, es gab drei Enthaltungen von Jan Dieren (SPD), Annika Klose (SPD) und Knuth Meyer-Soltau (AfD).
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung hat 1 Organisation oder Person im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
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Was das bedeutet
Ein Eintrag zeigt, dass sich jemand zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat; die Beschreibung des Vorhabens und die Stellungnahmen stammen wörtlich aus dem Register. Ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatten, geht daraus nicht hervor. Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.
Lobbyarbeit ist zulässig und veröffentlichungspflichtig · ein Eintrag sagt nichts über Einfluss auf das Ergebnis · Texte wörtlich aus dem Register · Methodik
