Eingefrorenes russisches Staatsvermögen nicht der Ukraine zur Verfügung stellen (Beschlussempfehlung)
Beschlussempfehlung angenommen · Außenpolitik und internationale Beziehungen · Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Ergebnis
Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ja heißt Zustimmung zur Empfehlung, die oft auf Ablehnung des Antrags lautet · Methodik
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Im Bundestag wurden zwei Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bezug auf den Wiederaufbau der Ukraine durch eingefrorene russische Staatsvermögen abgelehnt.
Da die Ukraine dringend Mittel für Verteidigung, Versorgung der Bevölkerung und Wiederaufbau – einschließlich zerstörter kultureller Infrastruktur – benötigt, fordert die Fraktion die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag auf, sich innerhalb der G7-Staaten dafür einzusetzen, die eingefrorenen russischen Staatsvermögen der Ukraine zur Verfügung zu stellen. Die eingefrorenen Vermögenswerte betragen 260 Milliarden Euro, wovon rund 210 Milliarden Euro innerhalb der EU liegen. Deutschland müsse seine umfassende militärische, humanitäre und finanzielle Unterstützung für die Ukraine bekräftigen und klarstellen, dass nur die Wiederherstellung von Souveränität und territorialer Integrität einen dauerhaften Frieden ermöglichen könne. Zugleich betonen die Abgeordneten, dass eine zögerliche Unterstützung den Krieg nicht beenden könne und entschlosseneres Handeln notwendig sei.
Zu dem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor, worin die Ablehnung des Antrags empfohlen wird.
Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung, indem die Ablehnung des Antrags empfohlen wurde. Diese wurde mit 455 Ja-Stimmen zu 77 Nein-Stimmen bei 53 Enthaltungen angenommen.
