Stärkung von Verbraucherrechten im digitalen Vertragsabschluss
Angenommen · Recht
Ergebnis
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Verbraucher-, Versicherungs- und Behandlungsvertragsrechts angenommen. Mit dem Gesetz sollen zwei EU-Richtlinien umgesetzt werden, die die Verbraucherrechte-Richtlinie weiterentwickeln. Die neuen Vorgaben müssen bis spätestens 19. Dezember 2025 beziehungsweise 27. März 2026 in deutsches Recht übertragen werden.
Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion, eines sogenannten Widerrufsbuttons, für online geschlossene Fernabsatzverträge. Verbraucher:innen sollen Verträge damit zukünftig ebenso einfach widerrufen können, wie sie sie abgeschlossen haben. Zudem wird im Bereich der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträge das bislang mögliche zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht eingeschränkt und das Versicherungsvertragsgesetz in weiteren Punkten angepasst. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf erweiterte Informationspflichten für Unternehmen vor. Verbraucher:innen sollen künftig klarer über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte und über Haltbarkeitsgarantien informiert werden. Bei Waren mit digitalen Elementen kommen zusätzliche Angaben etwa zur Reparierbarkeit und zu verfügbaren Software-Updates hinzu. Für Finanzdienstleistungsverträge wird der Katalog der Informationspflichten neu geordnet und um Vorgaben zu „angemessenen Erläuterungen“ ergänzt.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat zu dem Gesetzentwurf eine Beschlussempfehlung ausgearbeitet, welche einige Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf vorsieht. Ergänzt wurden unter anderem Vorgaben zur Gestaltung von Online-Benutzeroberflächen beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen, um Verbraucher:innen vor manipulativen Gestaltungsmethoden, sogenannten „Dark Patterns“, zu schützen und ihre freie und informierte Entscheidungsfindung sicherzustellen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in geänderter Fassung mit 306 Ja-Stimmen zu 242 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke stimmten dagegen.
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung haben 12 Organisationen oder Personen im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
Interessenvertretungen anzeigen
Was das bedeutet
Ein Eintrag zeigt, dass sich jemand zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat; die Beschreibung des Vorhabens und die Stellungnahmen stammen wörtlich aus dem Register. Ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatten, geht daraus nicht hervor. Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.
Lobbyarbeit ist zulässig und veröffentlichungspflichtig · ein Eintrag sagt nichts über Einfluss auf das Ergebnis · Texte wörtlich aus dem Register · Methodik
