Streichung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung
Abgelehnt · Politisches Leben, Parteien · Recht
Ergebnis
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung abgelehnt. Mit dem Gesetzentwurf „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“ hatte die AfD-Fraktion die Streichung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) gefordert. Dieser Paragraf regelt Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens und sieht hierfür einen besonderen strafrechtlichen Schutz vor.
Zur Begründung ihres Antrags führte die Fraktion an, dass § 188 StGB zu einer Ungleichbehandlung führe, da identische Beleidigungen je nach betroffener Person unterschiedlich bestraft würden. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 enthält der Paragraf eine Qualifikation für die Beleidigung von Politiker:innen. Dies widerspreche nach Auffassung der Fraktion dem demokratischen Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland.
In seiner Beschlussempfehlung hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Dieser Empfehlung folgte die Mehrheit des Parlaments und der Gesetzentwurf wurde mit 440 Nein-Stimmen abgelehnt. 133 Abgeordnete stimmten dafür, Enthaltungen gab es keine.
