Keine weitere Reform des Staatsbürgerschaftsrechts (Beschlussempfehlung)
Beschlussempfehlung angenommen · Migration und Aufenthaltsrecht
Ergebnis
Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ja heißt Zustimmung zur Empfehlung, die oft auf Ablehnung des Antrags lautet · Methodik
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 119CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Im Bundestag wurde über eine Beschlussempfehlung zu einem Antrag der AfD-Fraktion namentlich abgestimmt. In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion eine umfassende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, wodurch Entscheidungen der Ampel-Koalition von 2024 wieder rückgängig gemacht werden sollen. Eine Einbürgerung soll erst nach acht Jahren möglich sein. Außerdem sollen jegliche Ausnahmen bei Anforderungen an das Sprachniveau und der Pflicht, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, entfernt werden. Bei illegaler Einreise soll eine spätere Einbürgerung nicht möglich sein.
Bereits im Oktober 2025 wurden das Staatsangehörigkeitsrecht durch die schwarz-rote Bundesregierung geändert und verschärft. Hier geht es zur namentlichen Abstimmung dazu.
Namentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Antrag der AfD-Fraktion. Mit Annahme der Beschlussempfehlung wurde der Antrag mit 439 Ja-Stimmen zu 135 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
