Anhebung des Schwellenwerts in Betrieben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
Angenommen · Arbeit und Beschäftigung · Staat und Verwaltung · Wirtschaft
Ergebnis
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 119CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Im Bundestag wurde namentlich über einen Teil eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und persönlicher Schutzausrüstung abgestimmt, konkret über Artikel 3 zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch. Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, der die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung empfohlen hatte. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung von EU-Vorgaben zu sogenannten Notfallverfahren im Binnenmarkt. Diese sollen in Krisensituationen sicherstellen, dass bestimmte Produkte, wie etwa Gasgeräte oder persönliche Schutzausrüstung, schneller auf den Markt gebracht werden können, um Versorgungsengpässe zu vermeiden.
Die namentliche Abstimmung bezog sich explizit auf einen Teil des Gesetzentwurfs (Artikel 3), mit dem Regelungen im Siebten Buch Sozialgesetzbuch geändert werden sollen. Dabei geht es um die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen. Künftig soll die Pflicht hierzu stärker von der Unternehmensgröße und der konkreten Gefährdungslage abhängen. Eine feste Verpflichtung gilt erst ab 50 Beschäftigten, während sie für kleinere Betriebe nur noch bei besonderer Gefährdung vorgesehen ist.
Artikel 3 des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (Sicherheitsbeauftragte) wurde mit 430 Ja-Stimmen angenommen. 132 Abgeordnete stimmten dagegen, Enthaltungen gab es keine.
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung hat 1 Organisation oder Person im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
Interessenvertretungen anzeigen
Was das bedeutet
Ein Eintrag zeigt, dass sich jemand zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat; die Beschreibung des Vorhabens und die Stellungnahmen stammen wörtlich aus dem Register. Ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatten, geht daraus nicht hervor. Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.
Lobbyarbeit ist zulässig und veröffentlichungspflichtig · ein Eintrag sagt nichts über Einfluss auf das Ergebnis · Texte wörtlich aus dem Register · Methodik
