Temporäre Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe
Angenommen · Energie · Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Ergebnis
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
1 Abgeordnete/r hat anders gestimmt als die Linie der eigenen Fraktion.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Der Bundestag hat namentlich über einen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD abgestimmt, der eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe vorsieht. Ziel des sogenannten „Zweiten Energiesteuersenkungsgesetzes“ ist es, die Auswirkungen stark gestiegener Energiepreise infolge internationaler Krisen, insbesondere des Iran-Krieges, kurzfristig abzufedern.
Konkret soll die Energiesteuer auf Benzin und Diesel für einen begrenzten Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026 gesenkt werden. Die Steuer wird dabei um 14,04 Cent pro Liter reduziert, was einschließlich Umsatzsteuer zu einer möglichen Entlastung von bis zu rund 17 Cent pro Liter führen kann. Dadurch sollen sowohl Verbraucher:innen als auch Unternehmen, etwa im Handwerk oder in der Logistik, finanziell entlastet werden. Da die Energiesteuer eine indirekte Steuer ist, besteht die Erwartung, dass die Senkung über niedrigere Preise an den Tankstellen an die Endkund:innen weitergegeben wird. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass dieser Effekt zeitlich verzögert eintreten kann, da bereits versteuerte Kraftstoffe zunächst weiter verkauft werden. Der Gesetzentwurf betont zudem, dass die Maßnahme befristet ist und keine dauerhafte Abkehr von energie- oder klimapolitischen Zielen darstellen soll. Vielmehr soll sie kurzfristig wirtschaftliche Belastungen abmildern, ohne die langfristige Transformation hin zu einer geringeren Abhängigkeit von fossilen Energieträgern grundsätzlich in Frage zu stellen.
Für den Bundeshaushalt bedeutet die Steuersenkung Mindereinnahmen in Höhe von rund 1,45 Milliarden Euro bei der Energiesteuer sowie zusätzliche Ausfälle bei der Umsatzsteuer. Insgesamt wird jedoch mit einer Entlastung von etwa 1,6 Milliarden Euro gerechnet.
Das sogenannte zweite Energiesteuersenkungsgesetz wurde mit 451 Ja-Stimmen angenommen. 134 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab eine Enthaltung von Lutz Brinkmann (CDU-Fraktion).
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung haben 4 Organisationen oder Personen im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
Interessenvertretungen anzeigen
Was das bedeutet
Ein Eintrag zeigt, dass sich jemand zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat; die Beschreibung des Vorhabens und die Stellungnahmen stammen wörtlich aus dem Register. Ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatten, geht daraus nicht hervor. Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.
Lobbyarbeit ist zulässig und veröffentlichungspflichtig · ein Eintrag sagt nichts über Einfluss auf das Ergebnis · Texte wörtlich aus dem Register · Methodik
