Ablehnung eines Antrags zur Erhöhung der Pendlerpauschale (Beschlussempfehlung)
Beschlussempfehlung angenommen · Arbeit und Beschäftigung · Energie · Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Ergebnis
Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ja heißt Zustimmung zur Empfehlung, die oft auf Ablehnung des Antrags lautet · Methodik
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Ein weitere Antrag der AfD-Fraktion wurde im Bundestag abgelehnt, der eine umfassende steuerliche Entlastung von Berufspendler:innen vorsieht.
Kern des Antrags ist eine deutliche Erhöhung der sogenannten Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Für Fahrten mit dem Auto soll diese Pauschale bereits ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent pro Kilometer angehoben werden. Zudem soll die bisherige Obergrenze von 4.500€ für den steuerlichen Abzug entfallen, sodass auch längere regelmäßige Pendelstrecken vollständig berücksichtigt werden können. Darüber hinaus sieht der Antrag vor, die Pauschalen stärker nach Verkehrsmitteln zu differenzieren. Während Autofahrende stärker entlastet werden sollen, sollen Pauschalen für andere Verkehrsmittel angepasst werden; für Fußwege ist keine Pauschale mehr vorgesehen. Außerdem sollen die Pauschalen künftig automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden, um steigende Kosten, etwa durch Inflation oder höhere Energiepreise, zu berücksichtigen. Auch Geringverdienende sollen von den Änderungen profitieren, indem die sogenannte Mobilitätsprämie ausgeweitet und bereits ab dem ersten Kilometer gewährt wird.
Zu dem Antrag lag auch eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor, in welchem die Ablehnung empfohlen wird. Die Beschlussempfehlung wurde mit 448 Ja-Stimmen zu 136 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.
