Vorstoß zur Zukunft der Apothekenversorgung abgelehnt (Beschlussempfehlung)
Beschlussempfehlung angenommen · Gesundheit · Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Ergebnis
Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ja heißt Zustimmung zur Empfehlung, die oft auf Ablehnung des Antrags lautet · Methodik
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 162CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Der Bundestag hat einen Antrag der AfD-Fraktion zur Zukunft der Arzneimittelversorgung und zur Stärkung von Apotheken abgelehnt. Die Antragsteller:innen begründen ihren Vorstoß mit der sinkenden Zahl an Apotheken in Deutschland sowie Problemen wie steigenden Kosten, Lieferengpässen, Fachkräftemangel und wachsender Bürokratie. Besonders kleinere Apotheken im ländlichen Raum seien aus Sicht der AfD für eine wohnortnahe Versorgung wichtig.
Der Antrag fordert unter anderem eine deutliche Erhöhung der Apothekenvergütung sowie eine regelmäßige Anpassung an die Inflation. Außerdem sollen Zuschläge für verschreibungspflichtige Arzneimittel, Notdienste und Lieferengpässe angehoben werden. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, Maßnahmen gegen Bürokratie in Apotheken zu erarbeiten und den Fachkräftemangel durch mehr Ausbildungsplätze sowie eine kostenfreie PTA-Ausbildung zu bekämpfen. Weitere Forderungen betreffen eine stärkere Zusammenarbeit von Apotheken bei Labor- und Rezepturarbeiten sowie eine klare Trennung der Aufgaben von Ärzt:innen und Apotheker:innen.
Zu dem Antrag der AfD-Fraktion lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit vor, worin die Ablehnung empfohlen wird.
Namentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung. Diese wurde mit 440 Ja-Stimmen angenommen. 126 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab keine Enthaltungen. Entsprechend wurde der Antrag der AfD abgelehnt.
