Neue Emissionsobergrenzen für die Jahre 2031 bis 2040
Angenommen · Energie · Umwelt
Ergebnis
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Die Bundesregierung hat eine Verordnung vorgelegt, die die im Bundes-Klimaschutzgesetz verankerten jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 in verbindliche Jahresemissionsgesamtmengen überführt. Statt nur prozentualer Vorgaben werden nun konkrete Höchstmengen für den Ausstoß von Treibhausgasen festgelegt. Diese sollen von 409 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten im Jahr 2031 schrittweise auf 150 Millionen Tonnen im Jahr 2040 sinken. Ziel ist es, den Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2045 klarer und besser planbar zu machen.
Nach Angaben der Bundesregierung schafft die Festlegung der Jahresemissionsgesamtmengen eine verbindliche Grundlage für die künftige Klimapolitik und macht sichtbar, welche Emissionsminderungen in den einzelnen Jahren erreicht werden müssen.
Zu der Verordnung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor, in der die Zustimmung empfohlen wurde. Über die Beschlussempfehlung wurde im Bundestag namentlich abgestimmt.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 303 Ja-Stimmen zu 188 Nein-Stimmen bei 74 Enthaltungen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE angenommen. Damit stimmte der Bundestag der Verordnung zur Festlegung der Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040 zu.
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung hat 1 Organisation oder Person im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
Interessenvertretungen anzeigen
Was das bedeutet
Ein Eintrag zeigt, dass sich jemand zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat; die Beschreibung des Vorhabens und die Stellungnahmen stammen wörtlich aus dem Register. Ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatten, geht daraus nicht hervor. Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.
Lobbyarbeit ist zulässig und veröffentlichungspflichtig · ein Eintrag sagt nichts über Einfluss auf das Ergebnis · Texte wörtlich aus dem Register · Methodik
