Strengere Regeln bei Vaterschaftsanerkennung
Angenommen · Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen · Gesundheit
Ergebnis
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf soll künftig dazu beitragen, missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen wirksamer zu verhindern. Ziel des Gesetzes ist es, Fälle einzudämmen, in denen die Vaterschaft für ein Kind anerkannt wird, ohne dass eine tatsächliche familiäre Beziehung besteht, um aufenthaltsrechtliche Vorteile zu erlangen. Nach Angaben der Bundesregierung kommt es vereinzelt vor, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder gesichertem Aufenthaltsstatus die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um dem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit zu verschaffen und dadurch zugleich die aufenthaltsrechtliche Situation der Mutter zu verbessern.
Die bisherigen gesetzlichen Regelungen seien nicht ausreichend, um solche Fälle wirksam zu verhindern. Künftig soll deshalb in bestimmten Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn zwischen den Beteiligten ein sogenanntes aufenthaltsrechtliches Gefälle besteht, etwa wenn der Anerkennende deutscher Staatsbürger ist, die Mutter jedoch nur über eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung verfügt. Ohne die erforderliche Zustimmung soll das Standesamt die Eintragung der Vaterschaft ablehnen können. Keine zusätzliche Zustimmung soll hingegen notwendig sein, wenn der Anerkennende nachweislich der leibliche Vater des Kindes ist oder eine tatsächliche sozial-familiäre Beziehung zum Kind besteht. Zudem sollen falsche Angaben zur Erlangung einer behördlichen Zustimmung künftig unter Strafe gestellt werden.
Zuvor war der Gesetzentwurf im Innenausschuss noch geändert worden. Ein angenommener Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen enthält darüber hinaus sachfremde Regelungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen und zur IT-Sicherheit, die mitbeschlossen wurden.
Teile des Gesetzentwurfs der Bundesregierung wurden in geänderter Fassung mit 297 Ja-Stimmen angenommen. 130 Abgeordente stimmten dagegen, es gab 134 Enthaltungen. Konkret wurde über die Artikel eins bis sechs, die Artikel zehn bis zwölf sowie die Einleitung und Überschrift des Gesetzentwurfes abgestimmt.
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung haben 4 Organisationen oder Personen im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
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Was das bedeutet
Ein Eintrag zeigt, dass sich jemand zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat; die Beschreibung des Vorhabens und die Stellungnahmen stammen wörtlich aus dem Register. Ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatten, geht daraus nicht hervor. Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.
Lobbyarbeit ist zulässig und veröffentlichungspflichtig · ein Eintrag sagt nichts über Einfluss auf das Ergebnis · Texte wörtlich aus dem Register · Methodik
