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ABSTIMMUNG · 10.07.2026

GKV-Reform

Angenommen · Gesundheit · Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Ergebnis

318Ja
284Nein
4Enthaltung
24Nicht abgestimmt

Stimmen nach Partei

CDULinie Ja
163100
AfDLinie Nein
014209
SPDLinie Ja
111342
GrüneLinie Nein
08104
LinkeLinie Nein
05607
CSULinie Ja
44000
parteilosnicht abgestimmt
0002
SSWgeschlossen Nein
0100

Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt

Sitzverteilung

Doris Achelwilm (Linke): NeinMichael „Moses“ Arndt (Linke): NeinDietmar Bartsch (Linke): NeinMarcel Bauer (Linke): NeinDesiree Becker (Linke): NeinLorenz Gösta Beutin (Linke): NeinVioletta Bock (Linke): NeinJorrit Bosch (Linke): NeinAnne-Mieke Bremer (Linke): NeinMaik Brückner (Linke): NeinJanina Böttger (Linke): NeinClara Bünger (Linke): NeinJörg Cezanne (Linke): NeinAgnes Maria Conrad (Linke): NeinMirze Edis (Linke): NeinMandy Eißing (Linke): NeinFabian Fahl (Linke): NeinKatrin Fey (Linke): NeinKathrin Gebel (Linke): NeinKatalin Gennburg (Linke): NeinVinzenz Glaser (Linke): NeinNicole Gohlke (Linke): NeinGregor Gysi (Linke): NeinAtes Gürpinar (Linke): NeinMareike Hermeier (Linke): NeinLuke Hoß (Linke): NeinCem Ince (Linke): NeinMaren Kaminski (Linke): NeinFerat Koçak (Linke): NeinIna Latendorf (Linke): NeinCaren Lay (Linke): NeinSonja Lemke (Linke): NeinTamara Mazzi (Linke): NeinPascal Meiser (Linke): NeinStella Merendino (Linke): NeinSahra Mirow (Linke): NeinCharlotte Neuhäuser (Linke): NeinLuigi Pantisano (Linke): NeinBodo Ramelow (Linke): NeinHeidi Reichinnek (Linke): NeinLea Reisner (Linke): NeinZada Salihović (Linke): NeinDavid Schliesing (Linke): NeinLisa Schubert (Linke): NeinInes Schwerdtner (Linke): NeinEvelyn Schötz (Linke): NeinJulia-Christina Stange (Linke): NeinUlrich Thoden (Linke): NeinAaron Valent (Linke): NeinIsabelle Vandre (Linke): NeinDonata Vogtschmidt (Linke): NeinSarah Vollath (Linke): NeinSascha Wagner (Linke): NeinChristin Willnat (Linke): NeinJanine Wissler (Linke): NeinJan van Aken (Linke): NeinGökay Akbulut (Linke): Nicht abgestimmtChristian Görke (Linke): Nicht abgestimmtJan Krampe (Linke): Nicht abgestimmtCansın Köktürk (Linke): Nicht abgestimmtSören Pellmann (Linke): Nicht abgestimmtAnne Zerr (Linke): Nicht abgestimmtCansu Özdemir (Linke): Nicht abgestimmtTarek Al-Wazir (Grüne): NeinAlaa Alhamwi (Grüne): NeinLuise Amtsberg (Grüne): NeinAyse Asar (Grüne): NeinAndreas Audretsch (Grüne): NeinLisa Badum (Grüne): NeinFelix Banaszak (Grüne): NeinKatharina Beck (Grüne): NeinLukas Benner (Grüne): NeinFranziska Brantner (Grüne): NeinVictoria Broßart (Grüne): NeinKarl Bär (Grüne): NeinJanosch Dahmen (Grüne): NeinSandra Detzer (Grüne): NeinJeanne Dillschneider (Grüne): NeinKatharina Dröge (Grüne): NeinTimon Dzienus (Grüne): NeinDeborah Düring (Grüne): NeinHarald Ebner (Grüne): NeinLeon Eckert (Grüne): NeinMarcel Emmerich (Grüne): NeinSimone Fischer (Grüne): NeinSchahina Gambir (Grüne): NeinMatthias Gastel (Grüne): NeinJan-Niclas Gesenhues (Grüne): NeinArmin Grau (Grüne): NeinLena Gumnior (Grüne): NeinKatrin Göring-Eckardt (Grüne): NeinBritta Haßelmann (Grüne): NeinLinda Heitmann (Grüne): NeinMoritz Heuberger (Grüne): NeinAnton Hofreiter (Grüne): NeinJulian Joswig (Grüne): NeinLamya Kaddor (Grüne): NeinKirsten Kappert-Gonther (Grüne): NeinMichael Kellner (Grüne): NeinMisbah Khan (Grüne): NeinChantal Kopf (Grüne): NeinRicarda Lang (Grüne): NeinSven Lehmann (Grüne): NeinSteffi Lemke (Grüne): NeinRebecca Lenhard (Grüne): NeinHelge Limburg (Grüne): NeinDenise Loop (Grüne): NeinMax Lucks (Grüne): NeinAndrea Lübcke (Grüne): NeinAnna Lührmann (Grüne): NeinZoe Mayer (Grüne): NeinSwantje Michaelsen (Grüne): NeinIrene Mihalic (Grüne): NeinBoris Mijatović (Grüne): NeinSascha Müller (Grüne): NeinSara Nanni (Grüne): NeinOphelia Nick (Grüne): NeinOmid Nouripour (Grüne): NeinKaroline Otte (Grüne): NeinLisa Paus (Grüne): NeinPaula Piechotta (Grüne): NeinSylvia Rietenberg (Grüne): NeinClaudia Roth (Grüne): NeinCorinna Rüffer (Grüne): NeinUlle Schauws (Grüne): NeinStefan Schmidt (Grüne): NeinJulia Schneider (Grüne): NeinJamila Anna Schäfer (Grüne): NeinSebastian Schäfer (Grüne): NeinMarlene Schönberger (Grüne): NeinNyke Slawik (Grüne): NeinTill Steffen (Grüne): NeinSandra Stein (Grüne): NeinHanna Steinmüller (Grüne): NeinKassem Taher Saleh (Grüne): NeinAwet Tesfaiesus (Grüne): NeinKatrin Uhlig (Grüne): NeinJulia Verlinden (Grüne): NeinMayra Vriesema (Grüne): NeinNiklas Wagener (Grüne): NeinRobin Wagener (Grüne): NeinJohannes Wagner (Grüne): NeinTina Winklmann (Grüne): NeinKonstantin von Notz (Grüne): NeinAgnieszka Brugger (Grüne): Nicht abgestimmtClaudia Müller (Grüne): Nicht abgestimmtFiliz Polat (Grüne): Nicht abgestimmtAnja Reinalter (Grüne): Nicht abgestimmtSanae Abdi (SPD): JaReem Alabali Radovan (SPD): JaDaniel Baldy (SPD): JaSören Bartol (SPD): JaBärbel Bas (SPD): JaJens Behrens (SPD): JaDaniel Bettermann (SPD): JaJakob Blankenburg (SPD): JaHendrik Bollmann (SPD): JaIsabel Cademartori (SPD): JaLars Castellucci (SPD): JaJürgen Coße (SPD): JaHakan Demir (SPD): JaEsther Dilcher (SPD): JaFelix Döring (SPD): JaSonja Eichwede (SPD): JaWiebke Esdar (SPD): JaSaskia Esken (SPD): JaNancy Faeser (SPD): JaJohannes Fechner (SPD): JaSebastian Fiedler (SPD): JaMartin Gerster (SPD): JaAngelika Glöckner (SPD): JaKerstin Griese (SPD): JaBettina Hagedorn (SPD): JaMetin Hakverdi (SPD): JaSebastian Hartmann (SPD): JaHubertus Heil (SPD): JaFrauke Heiligenstadt (SPD): JaGabriela Heinrich (SPD): JaNadine Heselhaus (SPD): JaHeike Heubach (SPD): JaJasmina Hostert (SPD): JaVerena Hubertz (SPD): JaFrank Junge (SPD): JaOliver Kaczmarek (SPD): JaElisabeth Kaiser (SPD): JaMacit Karaahmetoğlu (SPD): JaFranziska Kersten (SPD): JaHelmut Kleebank (SPD): JaLars Klingbeil (SPD): JaAnnika Klose (SPD): JaTim Klüssendorf (SPD): JaBärbel Kofler (SPD): JaAnette Kramme (SPD): JaDunja Kreiser (SPD): JaKarl Lauterbach (SPD): JaEsra Limbacher (SPD): JaHelge Lindh (SPD): JaBettina Lugk (SPD): JaTanja Machalet (SPD): JaIsabel Mackensen-Geis (SPD): JaDavid Mandrella (SPD): JaHolger Mann (SPD): JaParsa Marvi (SPD): JaKatja Mast (SPD): JaKathrin Michel (SPD): JaMatthias Miersch (SPD): JaMatthias Mieves (SPD): JaClaudia Moll (SPD): JaSiemtje Möller (SPD): JaJosephine Ortleb (SPD): JaChristos Pantazis (SPD): JaNatalie Pawlik (SPD): JaJens Peick (SPD): JaBoris Pistorius (SPD): JaSabine Poschmann (SPD): JaMartin Rabanus (SPD): JaDaniel Rinkert (SPD): JaDennis Rohde (SPD): JaSebastian Roloff (SPD): JaPhilipp Rottwilm (SPD): JaThorsten Rudolph (SPD): JaDaniela Rump (SPD): JaBernd Rützel (SPD): JaJohann Saathoff (SPD): JaChristoph Schmid (SPD): JaNils Schmid (SPD): JaDagmar Schmidt (SPD): JaUwe Schmidt (SPD): JaCarsten Schneider (SPD): JaOlaf Scholz (SPD): JaJohannes Schraps (SPD): JaMichael Schrodi (SPD): JaSvenja Schulze (SPD): JaFrank Schwabe (SPD): JaStefan Schwartze (SPD): JaAndreas Schwarz (SPD): JaRita Schwarzelühr-Sutter (SPD): JaJohannes Schätzl (SPD): JaLina Seitzl (SPD): JaSvenja Stadler (SPD): JaRalf Stegner (SPD): JaRuppert Stüwe (SPD): JaMichael Thews (SPD): JaAnja Troff-Schaffarzyk (SPD): JaMarkus Töns (SPD): JaDerya Türk-Nachbaur (SPD): JaIngo Vogel (SPD): JaMarja-Liisa Völlers (SPD): JaDirk Vöpel (SPD): JaCarolin Wagner (SPD): JaMaja Wallstein (SPD): JaDaniel Walter (SPD): JaCarmen Wegge (SPD): JaDirk Wiese (SPD): JaSerdar Yüksel (SPD): JaStefan Zierke (SPD): JaArmand Zorn (SPD): JaMahmut Özdemir (SPD): JaAydan Özoğuz (SPD): JaAdis Ahmetović (SPD): EnthaltungRasha Nasr (SPD): EnthaltungTruels Reichardt (SPD): EnthaltungNina Scheer (SPD): EnthaltungJan Dieren (SPD): NeinSabine Dittmar (SPD): NeinMartin Kröber (SPD): NeinFalko Droßmann (SPD): Nicht abgestimmtRolf Mützenich (SPD): Nicht abgestimmtKnut Abraham (CDU): JaAnna Aeikens (CDU): JaStephan Albani (CDU): JaNorbert Maria Altenkamp (CDU): JaPhilipp Amthor (CDU): JaReza Asghari (CDU): JaTijen Ataoğlu (CDU): JaCornell-Anette Babendererde (CDU): JaThomas Bareiß (CDU): JaMelanie Bernstein (CDU): JaPeter Beyer (CDU): JaMarc Biadacz (CDU): JaSteffen Bilger (CDU): JaFlorian Bilic (CDU): JaLeif Bodin (CDU): JaSimone Borchardt (CDU): JaCaroline Bosbach (CDU): JaFrederik Bouffier (CDU): JaMichael Brand (CDU): JaSilvia Breher (CDU): JaMichael Breilmann (CDU): JaRalph Brinkhaus (CDU): JaLutz Brinkmann (CDU): JaCarsten Brodesser (CDU): JaMarlon Bröhr (CDU): JaYannick Bury (CDU): JaBenedikt Büdenbender (CDU): JaSandra Carstensen (CDU): JaGitta Connemann (CDU): JaWolfgang Dahler (CDU): JaEllen Demuth (CDU): JaMichael Donth (CDU): JaJoachim Ebmeyer (CDU): JaLars Ehm (CDU): JaBastian Alfons Ernst (CDU): JaUwe Feiler (CDU): JaChristoph Frauenpreiß (CDU): JaThorsten Frei (CDU): JaHermann Färber (CDU): JaWilhelm Gebhard (CDU): JaThomas Gebhart (CDU): JaStefan Glaser (CDU): JaFabian Gramling (CDU): JaAdrian Grasse (CDU): JaDavid Gregosz (CDU): JaInge Gräßle (CDU): JaOlav Gutting (CDU): JaSerap Güler (CDU): JaGeorg Günther (CDU): JaFritz Güntzler (CDU): JaChristian Haase (CDU): JaJürgen Hardt (CDU): JaMatthias Hauer (CDU): JaMechthild Heil (CDU): JaMark Helfrich (CDU): JaMarc Henrichmann (CDU): JaDiana Herbstreuth (CDU): JaMatthias Hiller (CDU): JaChristian Hirte (CDU): JaPhilip Hoffmann (CDU): JaHendrik Hoppenstedt (CDU): JaFranziska Hoppermann (CDU): JaMichael Hose (CDU): JaAnne Janssen (CDU): JaThomas Jarzombek (CDU): JaAlexander Jordan (CDU): JaNicklas Kappe (CDU): JaAnja Karliczek (CDU): JaRoderich Kiesewetter (CDU): JaGeorg Kippels (CDU): JaOttilie Klein (CDU): JaJulia Klöckner (CDU): JaAxel Knoerig (CDU): JaMarkus Koob (CDU): JaStefan Korbach (CDU): JaGunther Krichbaum (CDU): JaLukas Krieger (CDU): JaGünter Krings (CDU): JaTilman Kuban (CDU): JaDaniel Kölbl (CDU): JaAnne König (CDU): JaCarsten Körber (CDU): JaArmin Laschet (CDU): JaJens Lehmann (CDU): JaCarsten Linnemann (CDU): JaPatricia Lips (CDU): JaJan-Marco Luczak (CDU): JaSaskia Ludwig (CDU): JaKlaus Mack (CDU): JaAndreas Mattfeldt (CDU): JaVolker Mayer-Lay (CDU): JaMichael Meister (CDU): JaFriedrich Merz (CDU): JaJan Metzler (CDU): JaMathias Middelberg (CDU): JaAxel Müller (CDU): JaCarsten Müller (CDU): JaFlorian Müller (CDU): JaSepp Müller (CDU): JaStefan Nacke (CDU): JaChristoph Naser (CDU): JaWilfried Oellers (CDU): JaFlorian Oest (CDU): JaHarald Orthey (CDU): JaJosef Oster (CDU): JaThomas Pauls (CDU): JaChristoph Ploß (CDU): JaMartin Plum (CDU): JaJan-Wilhelm Pohlmann (CDU): JaDavid Preisendanz (CDU): JaOliver Pöpsel (CDU): JaThomas Rachel (CDU): JaKerstin Radomski (CDU): JaPascal Reddig (CDU): JaHenning Rehbaum (CDU): 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Oßner (CSU): JaStephan Pilsinger (CSU): JaAlexander Radwan (CSU): JaAlois Rainer (CSU): JaAlbert Rupprecht (CSU): JaThomas Silberhorn (CSU): JaKatrin Staffler (CSU): JaWolfgang Stefinger (CSU): JaStephan Stracke (CSU): JaHans Theiss (CSU): JaSiegfried Walch (CSU): JaAnja Weisgerber (CSU): JaTobias Winkler (CSU): JaMechthilde Wittmann (CSU): JaEmmi Zeulner (CSU): JaAlexander Arpaschi (AfD): NeinCarolin Bachmann (AfD): NeinAdam Balten (AfD): NeinChristina Baum (AfD): NeinBernd Baumann (AfD): NeinCarsten Becker (AfD): NeinMarc Bernhard (AfD): NeinBirgit Bessin (AfD): NeinChristoph Birghan (AfD): NeinAndreas Bleck (AfD): NeinJoachim Bloch (AfD): NeinMichael Blos (AfD): NeinRené Bochmann (AfD): NeinPeter Boehringer (AfD): NeinPeter Bohnhof (AfD): NeinGereon Bollmann (AfD): NeinTorben Braga (AfD): NeinDirk Brandes (AfD): NeinStephan Brandner (AfD): NeinMarcus Bühl (AfD): NeinTino Chrupalla (AfD): NeinGottfried Curio (AfD): NeinChristian Douglas (AfD): NeinChristopher Drößler (AfD): NeinMichael Espendiller (AfD): NeinMicha Fehre (AfD): NeinPeter Felser (AfD): NeinThomas Fetsch (AfD): NeinHauke Finger (AfD): NeinMarkus Frohnmaier (AfD): NeinGötz Frömming (AfD): NeinRainer Galla (AfD): NeinBoris Gamanov (AfD): NeinAlexander Gauland (AfD): NeinAlexis Giersch (AfD): NeinRonald Gläser (AfD): NeinHannes Gnauck (AfD): NeinKay Gottschalk (AfD): NeinHans-Jürgen Goßner (AfD): NeinChristoph Grimm (AfD): NeinRainer Gross (AfD): NeinIngo Hahn (AfD): NeinLars Haise (AfD): NeinMirco Hanker (AfD): NeinJochen Haug (AfD): NeinUdo Hemmelgarn (AfD): NeinStefan Henze (AfD): NeinMartin Hess (AfD): NeinNicole Hess (AfD): NeinOlaf Hilmer (AfD): NeinKarsten Hilse (AfD): NeinLeif-Erik Holm (AfD): NeinGerrit Huy (AfD): NeinNicole Höchst (AfD): NeinSteffen Janich (AfD): NeinRobin Jünger (AfD): NeinMalte Kaufmann (AfD): NeinMichael Kaufmann (AfD): NeinMartina Kempf (AfD): NeinStefan Keuter (AfD): NeinRocco Kever (AfD): NeinKurt Klaus Kleinschmidt (AfD): NeinMaximilian Kneller (AfD): NeinHeinrich Koch (AfD): NeinEnrico Komning (AfD): NeinThomas Korell (AfD): NeinSteffen Kotré (AfD): NeinRainer Kraft (AfD): NeinMaximilian Krah (AfD): NeinManuel Johannes Krauthausen (AfD): NeinJürgen Kögel (AfD): NeinAchim Köhler (AfD): NeinJörn König (AfD): NeinAnna Leonore Labitzke Rathert (AfD): NeinThomas Ladzinski (AfD): NeinPierre Lamely (AfD): NeinSascha Lensing (AfD): NeinRüdiger Lucassen (AfD): NeinSebastian Maack (AfD): NeinJohann Martel (AfD): NeinMarkus Matzerath (AfD): NeinAndreas Mayer (AfD): NeinDanny Meiners (AfD): NeinKnuth Meyer-Soltau (AfD): NeinSergej Minich (AfD): NeinReinhard Mixl (AfD): NeinStefan Möller (AfD): NeinSebastian Münzenmaier (AfD): NeinEdgar Naujok (AfD): NeinIris Nieland (AfD): NeinJan Ralf Nolte (AfD): NeinGerold Otten (AfD): NeinAndreas Paul (AfD): NeinDenis Pauli (AfD): NeinTobias Matthias Peterka (AfD): NeinStephan Protschka (AfD): NeinKerstin Przygodda (AfD): NeinMarcel Queckemeyer (AfD): NeinArne Onni Raue (AfD): NeinChristian Reck (AfD): NeinLukas Rehm (AfD): NeinMartin Reichardt (AfD): NeinMartin Erwin Renner (AfD): NeinMatthias Rentzsch (AfD): NeinRainer Rothfuß (AfD): NeinAngela Rudzka (AfD): NeinRuben Rupp (AfD): NeinBernd Schattner (AfD): NeinRaimond Scheirich (AfD): NeinVolker Scheurell (AfD): NeinUlrike Schielke-Ziesing (AfD): NeinLars Schieske (AfD): NeinCarina Schießl (AfD): NeinManfred Schiller (AfD): NeinJan Wenzel Schmidt (AfD): NeinJulian Schmidt (AfD): NeinPaul Schmidt (AfD): NeinGeorg Schroeter (AfD): NeinStefan Schröder (AfD): NeinBernd Schuhmann (AfD): NeinUwe Schulz (AfD): NeinDario Seifert (AfD): NeinMartin Sichert (AfD): NeinRené Springer (AfD): NeinThomas Stephan (AfD): NeinOtto Strauß (AfD): NeinTobias Teich (AfD): NeinRobert Teske (AfD): NeinBastian Treuheit (AfD): NeinMartina Uhr (AfD): NeinAlice Weidel (AfD): NeinClaudia Weiss (AfD): NeinSven Wendorf (AfD): NeinWolfgang Wiehle (AfD): NeinChristian Wirth (AfD): NeinAlexander Wolf (AfD): NeinDaniel Zerbin (AfD): NeinKay-Uwe Ziegler (AfD): NeinDiana Zimmer (AfD): NeinJörg Zirwes (AfD): NeinBeatrix von Storch (AfD): NeinUlrich von Zons (AfD): NeinErhard Brucker (AfD): Nicht abgestimmtThomas Dietz (AfD): Nicht abgestimmtTobias Ebenberger (AfD): Nicht abgestimmtJan Feser (AfD): Nicht abgestimmtMatthias Helferich (AfD): Nicht abgestimmtFabian Jacobi (AfD): Nicht abgestimmtMatthias Moosdorf (AfD): Nicht abgestimmtMathias Weiser (AfD): Nicht abgestimmtChristian Zaum (AfD): Nicht abgestimmtSieghard Knodel (parteilos): Nicht abgestimmtGerhard Trabert (parteilos): Nicht abgestimmtStefan Seidler (SSW): Nein318 Ja · 284 Nein4 Enth. · 24 n. abg.

Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1

Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt

Gegen die eigene Fraktion

8 Abgeordnete haben anders gestimmt als die Linie der eigenen Fraktion.

CDU/CSUKai WhittakerNein 99 % gefolgt
AfDalle gefolgt100 % gefolgt
SPDAdis AhmetovićEnthaltung · Jan DierenNein · Sabine DittmarNein · Martin KröberNein · Rasha NasrEnthaltung · Truels ReichardtEnthaltung · Nina ScheerEnthaltung 94 % gefolgt
Grünealle gefolgt100 % gefolgt
Linkealle gefolgt100 % gefolgt
Wie das gezählt wird

Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.

Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik

Worum ging es?

In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause hat der Bundestag über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verbessern und einen weiteren Anstieg der Krankenkassenbeiträge zu begrenzen. Nach Angaben der Bundesregierung droht der GKV ab 2027 eine Finanzierungslücke von mehr als 15 Milliarden Euro.

Zur Stabilisierung der Beiträge sieht das Gesetz Einsparungen bei Krankenhäusern, Arztpraxen und Arzneimitteln vor. Außerdem sollen die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen begrenzt und der Bund stärker an den Gesundheitskosten von Bürgergeldempfänger:innen beteiligt werden.

Für Versicherte gibt es ebenfalls Änderungen: Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner:innen wird in bestimmten Fällen eingeschränkt, Zuzahlungen werden erhöht und Zuschüsse beim Zahnersatz reduziert. Mit diesen Maßnahmen sollen die gesetzlichen Krankenkassen in den kommenden Jahren finanziell entlastet werden.

In einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses wird die Annahme des Gesetzentwurfes mit umfassenden Änderungen empfohlen. Außerdem hat der Haushaltssausschuss zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung einen Bericht zur Finanzierbarkeit vorgelegt.

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wurde in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung mit 318 Ja-Stimmen angenommen. 284 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab vier Enthaltungen aus der Fraktion der SPD von Adis Ahmetović, Rasha Nasr, Truels Reichardt und Nina Scheer. Außerdem stimmten Jan Dieren, Sabine Dittmar, Martin Kröber (alle SPD-Fraktion) gegen den Gesetzentwurf ebenso wie Kai Whittaker (Fraktion CDU/CSU).

Neben der namentlichen Abstimmung über das GKV-Gesetz wurde auch namentlich über vier Entschließungsanträge der Fraktion Die Linke abgestimmt. Vor der Abstimmung hatten Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke erfolglos versucht, die Abstimmung wegen der aus ihrer Sicht zu kurzen Beratungszeit zu verschieben. Auch Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht blieben ohne Erfolg. Die weiteren namentlichen Abstimmungen zu dem Thema findest du weiter unten unter "Weitere namentliche Abstimmungen".

Ausführlich bei abgeordnetenwatch.de ↗

Lobbyregister

Zu den Drucksachen dieser Abstimmung haben 108 Organisationen oder Personen im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.

Interessenvertretungen anzeigen
ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHGRahmenbedingungen für die Einführung einer Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Softdrinks (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Darstellung relevanter Rahmenbedingungen für eine wirkungsvolle Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Softdrinks“ · 1 Stellungnahme, erste am 02.07.2026 · PDF 1

Aktionsbündnis Psychotherapie e.V.Der Verein betreibt Interessenvertretung im Zusammenhang mit konkreten gesundheitspolitischen Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und Landesebene. (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Interessenvertretung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Ziel ist die Einflussnahme auf die im Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Änderungsanträge, insbesondere auf Regelungen zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. Der Verein setzt sich dafür ein, dass die bestehenden gesetzlichen Vergütungsregelungen für zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen erhalten bleiben bzw. entsprechende Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren überprüft, angepasst oder nicht beschlossen werden.“

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.Qualitätssichernde Ausgestaltung des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durch Anpassung von Kürzungen und Vermeidung zusätzlicher Bürokratie (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung des Gesetzentwurfs zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung in zentralen Punkten. Hierzu zählen insbesondere die Modifikation der vorgesehenen Kürzung des Innovationsfonds, die Beibehaltung der aktuellen Prüfquoten des Medizinischen Dienstes, die Ausgestaltung eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens unter Evaluationsvorbehalt sowie die Berücksichtigung weiterer Reformempfehlungen zur Ausgabensteuerung und Finanzierung innerhalb der GKV.“

Asklepios Klinik Pasewalk GmbHKorrektur GKV Beitragssatzsabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Änderungen am Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz durch Ansprache des für die Asklepios Klinik Pasewalk zuständigen Bundestagsabgeordneten“ · 1 Stellungnahme, erste am 09.06.2026 · PDF 1

Asklepios Klinik WeißenfelsAnschreiben_Reale Gefährdung der Patientenversorgung (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Deshalb bitte ich Sie mit Nachdruck, sich auf Bundesebene für eine Nachverhandlung dieses Gesetzes einzusetzen, im Interesse der Patientinnen und Patienten Ihres Wahlkreises / Ihrer Region sowie der Klinikbeschäftigten. Es braucht jetzt politische Korrekturen, bevor aus finanziellem Druck ein flächendeckender, ungeordneter Strukturabbau entsteht. Analog zu unserem Appell an die Länderpolitik fordern wir konkrete Nachbesserungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz:“

Asklepios Kliniken Brandenburg GmbHNachverhandlung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Dringende Appelle schriftlich an Bundestagsabgeordnete zur Nachverhandlung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes zur Vermeidung einer realen Gefährdung der Patientenversorgung.“ · 1 Stellungnahme, erste am 17.06.2026 · PDF 1

Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaAGKV - BStabG - Änderung des Referentenentwurfs durch Briefe der Kliniken der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Interessenvertretung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Ziel der Interessenvertretung ist es, die Auswirkungen der vorgesehenen Maßnahmen auf die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Beitragsentwicklung sowie die Versorgungssicherheit darzustellen und sachgerechte Rahmenbedingungen für Versicherte, Arbeitgeber, Krankenkassen und Leistungserbringer zu erreichen.“

Asklepios Kliniken Hamburg GmbHGKV - BStabG - Änderung des Referentenentwurfs durch Briefe und E-Mails der GDs der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Interessenvertretung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Ziel der Interessenvertretung ist es, die Auswirkungen der vorgesehenen Maßnahmen auf die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Beitragsentwicklung sowie die Versorgungssicherheit darzustellen und sachgerechte Rahmenbedingungen für Versicherte, Arbeitgeber, Krankenkassen und Leistungserbringer zu erreichen.“ · 1 Stellungnahme, erste am 01.06.2026 · PDF 1

Asklepios Nordseeklinik Westerland GmbHAppell zur Nachverhandlung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Appell zur Nachverhandlung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes aufgrund des Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag am 12.06.2026“ · 1 Stellungnahme, erste am 09.06.2026 · PDF 1

Asklepios Psychiatrie Niedersachsen GmbHNachverhandlung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes zur Sicherung der Krankenhausfinanzierung und Umsetzung der Krankenhausreform (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Ziel der Interessenvertretung ist die Nachverhandlung und Änderung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes mit Blick auf die Finanzierung der Krankenhäuser. Hierzu sollen insbesondere die vorgesehenen Kürzungen und Begrenzungen der Krankenhausbudgets überarbeitet, der Rechnungszuschlag verlängert, das Pflegebudget gesichert, die vollständige Tarifrefinanzierung gewährleistet, der Fixkostendegressionsabschlag abgeschafft, bürokratische Personalvorgaben angepasst sowie die Rahmenbedingungen der Krankenhausreform und der Investitionsfinanzierung entsprechend nachgebessert werden.“ · 1 Stellungnahme, erste am 10.06.2026 · PDF 1

Aurora Europe GmbHGesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Teil des Gesetzentwurfes ist die Streichung der Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten durch die GKV. Ziel ist es hier Alternativen zur Streichung zu finden, die Einsparungen ermöglichen, ohne Patient:innen von ihrer Therapie auszuschließen.“

BKK Landesverband BayernStabilisierung der GKV-Beitragssätze (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Umsetzung einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik sowie die Entrichtung auskömmlicher GKV-Beiträge von Bürgergeldbeziehenden durch den Bund zur Eindämmung des Finanzdefizits der GKV und folglich zur Vermeidung weitere Beitragssatzsteigerungen.“

BMVZ | Bundesverband Medizinische Versorgungszentren - Gesundheitszentren - Integrierte Versorgung e.V.ZV-Ärzte, GKV-BStabG, GmgV (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Förderung moderner Versorgungsstrukturen gleichermaßen zugunsten der darin tätigen Ärzt:innen udn der darin versorgten Patientent:innen sowie der Steigerung von Effizienz und Qualität im Gesundheitswesen, Abbau von Organisationshürden bei dezentralen und/oder kooperativer Versorgungsstrukturen“ · 1 Stellungnahme, erste am 02.05.2024 · PDF 1

Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG)Anpassungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Die BWKG fordert die nachfolgenden Änderungen am Gesetzesentwurf: - Keine Absenkung der Grundlohnentwicklung um 1% - Streichung der geplanten Erhöhung der Prüfquoten des MD sowie der Schwellenwerte (§ 275c Absatz 2 SGB V) - Bürokratiearme Ausgestaltung der Personalvorgaben in der Krankenhauspflege, Abschaffung des Pflegepersonalquotienten und Aufhebung weiterer Personalbemessungsregelungen (§§ 137i SGB V ff.) Zudem fordert die BWKG einen Strukturorientierter Zuschlag (§ 8 Abs. 13 neu KHEntgG) in das Gesetz aufzunehmen.“ · 5 Stellungnahmen, erste am 20.04.2026 · PDF 1 · PDF 2 · PDF 3 · PDF 4 · PDF 5

Bauerfeind AGInformationsweitergabe und Aufklärung (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Aufklärung über die Folgen einer pauschalen 3% Kürzung im Bereich der Hilfsmittel als Gefahr der Unwirtschaftlichkeit von Gesundheitswirtschaft in Deutschland.“

Bayerische Motoren Werke AktiengesellschaftBMW spricht sich gegen zusätzliche Belastungen durch Sozialreformen aus und fordert eine nachhaltige Senkung der Sozialversicherungskosten. (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Im Rahmen des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenkassen hat die Bundesregierung beschlossen, die Beitragsbemessungsgrenze um einmalig außerordentlich 300 Euro pro Monat zu erhöhen. Dies führt zu einem weiteren Anstieg der Lohnzusatzkosten bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern. BMW spricht sich gegen weitere Mehrbelastungen für die Wirtschaft im Rahmen der Sozialreformen aus. Vielmehr müssen die Sozialreformen erhebliche Entlastungen bei den Sozialversicherungskosten bringen.“ · 1 Stellungnahme, erste am 10.06.2026 · PDF 1

Bayerischer Apothekerverband e.V.Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Änderung / Streichung bezüglich der unbefristeten Erhöhung des Kassenabschlags von derzeit 1,77 € auf 2,07 €“

Bayerischer Brauerbund e. V.Einführung einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Der Bayerische Brauerbund wehrt sich gegen die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke. Gerade bayerische Brauereien waren und sind seit jeher auch Hersteller von Erfrischungsgetränken. Eine Zuckersteuer, deren gesundheitspolitische Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist, würde diese Betriebe empfindlich treffen – gerade in zeiten, in denen diese Brauereien durch eine Ausweitung des Erfrischungsgetränkeangebotes dem stark rückläufigen Biermarkt zu begegnen und ihre Existenz zu sichern versuchen. Die Unternehmen haben auf zentrale Aussagen im Koalitionsvertrag zur Steuerpolitik vertraut. Sie brauchen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Planungssicherheit und Verlässlichkeit.“ · 2 Stellungnahmen, erste am 17.04.2026 · PDF 1 · PDF 2

Berliner KrankenhausgesellschaftNachbesserung des GKV-BStabG vor Beschlussfassung im deutschen Bundestag (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Die Berliner MdB wurden per Mail aufgefordert, sich vor der Verabschiedung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes für Nachbesserungen einzusetzen. Hintergrund sind drohende finanzielle Belastungen der Berliner Krankenhäuser von rund 450 Mio. Euro im Jahr 2027, zusätzliche Bürokratie und ein steigendes Insolvenzrisiko. Dies gefährdet Arbeitsplätze, die Versorgungsqualität und die Umsetzung der Krankenhausreform. Gefordert wurden die vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund, Bürokratieabbau, die Refinanzierung von Tarifsteigerungen, eine kostendeckende Vergütung, die Sicherung des Pflegebudgets sowie der Verzicht auf höhere Prüfquoten.“

BerufsVerband Oecotrophologie (VDOE)Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Drs. 21/7016)
Eintrag zum Vorhaben

„Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ · 1 Stellungnahme, erste am 23.04.2026 · PDF 1

Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V.GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Budget für das ambulante Operieren verhindern. (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Effizienzsteigerungen anstatt Sparmaßnahmen eine Rücknahme der geplanten Budgetierung im ambulanten Bereich die Finanzierung der politisch gewollten Ambulantisierung statt ihrer wirtschaftlichen Schwächung einen wirksamen Bürokratieabbau in Krankenhäusern und Praxen transparente und nachvollziehbare Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes Planungssicherheit für Investitionen in ambulante und sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen, die vollständige Bundesfinanzierung versicherungsfremder Leistungen“ · 1 Stellungnahme, erste am 28.04.2026 · PDF 1

Berufsverband der Nephrologinnen und Nephrologen in Deutschland (DN) e.V.Stellungnahme zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Darstellung der Auswirkungen des Gesetzentwurfes auf ambulante die nephrologische Versorgung. Hervorhebung der Bedeutung der Prävention.“ · 1 Stellungnahme, erste am 18.05.2026 · PDF 1

Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD)Änderung Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Sicherung der ambulanten Strukturen – Einführung eines Schutzraum für die Schmerzmedizin. Flächendeckender Ausbau - Es benötigt wohnortnahe, interdisziplinäre, schmerzmedizinische Behandlungsangebote. Förderung der Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie - Einführung einer verlässlichen und bundesweiten Weiterbildungsförderung der Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie. Einführung einer schmerzmedizinischen Bedarfsplanung.“

BioMarin Deutschland GmbHAbschaffung bzw. Anpassung des dynamischen Herstellerabschlags im BStabG (Drs. 21/6130) · Ausnahme nicht-onkologischer Orphan Drugs der Preis-Mengen-Regelung und Streichung des Sonderkündigungsrechts im BStabG (Drs. 21/6130) · Ausnahme nicht-onkologischer Orphan Drugs von Ausschreibungsmechanismen für patentgeschützte Arzneimittel im BStabG (Drs. 21/6130) · Ausnahmen vom erhöhten Herstellerrabatt im Rahmen des GKV-BStabG (Standortklausel) (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene dynamische Herstellerabschlag trifft Hersteller von Orphan Drugs strukturell unverhältnismäßig. Aufgrund langer Entwicklungszyklen, kleiner Patientenpopulationen und hoher Investitionsrisiken ist eine Dynamisierung des Abschlags wirtschaftlich nicht tragfähig und gefährdet Forschungs- und Versorgungsentscheidungen. BioMarin setzt sich für die Streichung der Dynamisierung sowie für eine realistische Ausgestaltung des Standortbonus ein, insbesondere durch eine Entweder-oder-Regelung bei den Zugangsvoraussetzungen und eine Absenkung der Forschungsschwelle für Orphan Drugs auf 3 %.“ · 2 Stellungnahmen, erste am 10.06.2026 · PDF 1 · PDF 2

Eintrag zum Vorhaben

„Die im BStabG vorgesehene Preis-Mengen-Regelung mit gesetzlichem Fallback-Mechanismus ab dem dritten Jahr nach Markteinführung sowie das Sonderkündigungsrecht für bestehende AMNOG-Erstattungsbeträge seit November 2022 sind für nicht-onkologische Orphan Drugs strukturell ungeeignet. Volumenbasierte Preismechanismen setzen eine Nachfragedynamik voraus, die bei Seltenen Erkrankungen nicht existiert. Rückwirkende Eingriffe in abgeschlossene Vereinbarungen untergraben die Verlässlichkeit des AMNOG-Rahmens und gefährden die Bereitschaft zur Markteinführung neuer Therapien in Deutschland. BioMarin fordert die Ausnahme nicht-onkologischer Orphan Drugs vom Fallback-Mechanismus sowie die vollständige Streichung des Sonderkündigungsrechts.“ · 2 Stellungnahmen, erste am 10.06.2026 · PDF 1 · PDF 2

Eintrag zum Vorhaben

„Die im BStabG geplante Ausschreibungsmöglichkeit für Krankenkassen bei therapeutisch vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln ist im Bereich der Orphan Drugs strukturell nicht anwendbar. In Märkten mit sehr kleinen Patientenpopulationen fehlt die Grundvoraussetzung von echtem Wettbewerb für ein funktionierendes Ausschreibungsmodell. Selektive Rabattverträge können dazu führen, dass Patient:innen mit Seltenen Erkrankungen je nach Kassenzugehörigkeit keinen Zugang zur einzigen verfügbaren Therapie haben. BioMarin fordert, dass nicht-onkologische Orphan Drugs ausdrücklich und dauerhaft vom Anwendungsbereich jedes Ausschreibungsmechanismus ausgenommen werden.“ · 2 Stellungnahmen, erste am 10.06.2026 · PDF 1 · PDF 2

Eintrag zum Vorhaben

„Die im BStabG vorgesehene Standortklausel soll weitere Ausnahmen vom erhöhten Herstellerrabatt definieren. Die derzeitigen Ausnahmekriterien sind strukturell nicht auf die besonderen Entwicklungs- und Herstellungsbedingungen von Orphan Drugs zugeschnitten. Aufgrund kleiner Patientenpopulationen, begrenzter Studiengrößen und hochspezialisierter Herstellungsprozesse können OMP-Hersteller diese Kriterien strukturell kaum erfüllen. BioMarin setzt sich dafür ein, dass Orphan Drugs im Rahmen der Standortklausel als eigenständige, ausnahmefähige Kategorie anerkannt werden, auf Basis der europäischen Orphan-Designation als klar definierter und administrativ etablierter Grundlage.“ · 1 Stellungnahme, erste am 29.09.2026 · PDF 1

Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaAGKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Die vorgesehenen Sparmaßnahmen bei innovativen Arzneimitteln sind überproportional hoch im Vgl. zu ihrem Kostenanteil, insb. problematisch aufgrund ihres systemverändernden Charakters sind: - Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags - Verschärfung der Preis-Mengen-Regelungen in AMNOG-Preisverhandlungen - Verordnungssteuerung über Rabattverträge für Patentarzneimittel Sie stehen im Widerspruch zum AMNOG-Konzept wertbasierter Preise und höhlen dieses vollends aus. Die Dynamisierung des Herstellerabschlags bedeutet den Beginn einer Medikation nach Kassenlage, sie droht Deutschland vom künftigen medizinischen Fortschritt abzuschneiden und verschlechtert Deutschlands Position im globalen Wettbewerb um die Wachstumsbranche Pharma. Deshalb müssen die Maßnahmen gestrichen werden.“ · 4 Stellungnahmen, erste am 08.05.2026 · PDF 1 · PDF 2 · PDF 3 · PDF 4

Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan)Erhalt der GKV-Erstattung von Cannabisblüten nach § 31 Abs. 6 SGB V (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Der BDCan setzt sich gegen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Streichung von Cannabisblüten aus dem Leistungsanspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V ein. Ziel ist die Beibehaltung der GKV-Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten für schwerwiegend erkrankte Versicherte, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und andere Therapieoptionen nicht ausreichen oder nicht vertragen werden. Der BDCan fordert, dass die Therapieentscheidung patient:innenorientiert und ärztlich begründet erhalten bleibt und ein faktischer Ausschluss inhalativer Therapieoptionen vermieden wird.“ · 2 Stellungnahmen, erste am 20.04.2026 · PDF 1 · PDF 2

Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Fachkrankenhäuser (BAG Psychiatrie)GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Vollumfängliche Finanzierung des PPP-RL Personals („Tarifrate“) Beibehaltung des 90 % Niveaus der Mindestanforderungen über den 01.01.2027 hinaus Umgehende Aussetzung der Sanktionen im Rahmen der PPP-RL“

Bundesinnungsverband für OrthopädietechnikUmngang mit dem 3-Prozent-Abschlag in der Hilfsmittelversorgung (Drs. 21/7016)
Eintrag zum Vorhaben

„Streichung des im BStabG vorgesehenen § 127 Abs. 1b SGB V-E. Die Regelung verpflichtet Leistungserbringer, bei jeder Hilfsmittelversorgung nach § 33 SGB V für den Zeitraum 2027 bis 2028 einen pauschalen Abschlag von drei Prozent auf vertraglich vereinbarte Preise vorzunehmen. Das Vorhaben soll verhindert werden, da es erhebliche zusätzliche Umstellungs-, Prüf- und Abrechnungsaufwände verursacht, Retaxations- und Rechtsrisiken erhöht und insbesondere kleinere sowie ländliche Betriebe wirtschaftlich belastet. Ziel ist der Erhalt tragfähiger Versorgungsverträge und einer wohnortnahen, flächendeckenden Hilfsmittelversorgung. Hilfsweise zumindest einheitliches Vorgehen beim Abschlag und Umsetzung kostenträgerseits, um die Leistungserbringer nicht mehrfach zu belasten.“

BundespsychotherapeutenkammerGesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.“ · 12 Stellungnahmen, erste am 20.04.2026 · PDF 1 · PDF 2 · PDF 3 · PDF 4 · PDF 5 · PDF 6 · PDF 7 · PDF 8 · PDF 9 · PDF 10 · PDF 11 · PDF 12

Bundesverband Pflegemanagement e.V.Versorgungssicherheit mit Blick auf die pflegerische Versorgung (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Trotz GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die pflegerische Versorgung sichergestellt werden“

Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V.Änderung GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Kernkritik ist die vorgesehene Überführung bisher extrabudgetär vergüteter Leistungen in MGV. Gerade stationsersetzende Eingriffe benötigen verlässliche extrabudgetäre Finanzierung, weil sie hohe Vorhalte- und Investitionskosten auslösen und zugleich teurere stationäre Versorgung vermeiden oder ersetzen. Eine Budgetierung dieser Leistungen würde nicht Überversorgung abbauen, sondern den Ausbau effizienter ambulanter Strukturen bremsen. Weitere Kritikpunkte betreffen die ersatzlose Rückführung der TSVG-bezogenen Terminvergütungen in die MGV sowie den Degressionsabschlag in der hausärztlichen bzw. hausarztzentrierten Versorgung. Leistungen mit klarem Ambulantisierungs-, Präventions-, Qualitäts- oder Zugangssteuerungseffekt müssen planbar finanziert bleiben.“ · 2 Stellungnahmen, erste am 02.07.2026 · PDF 1 · PDF 2

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.Abschaffung der Zwangsrabatte auf Arzneimittel (Drs. 21/6130) · Neue Therapieoptionen müssen per se als Fortschritt akzeptiert und honoriert werden (Drs. 21/6130) · Revision der AMNOG-Leitplanken (Drs. 21/6130) · Revision des Abschlags auf Kombinationstherapien (Drs. 21/6130) · Beibehaltung homöopathischer Arzneimittel in der GKV (Drs. 21/6130) · Keine Rabattverträge und Ausschreibungen für patentgeschützte Arzneimittel im SGB V (Drs. 21/6130) · Erhalt angemessener Vergütungsregeln für Digitale Gesundheitsanwendungen (Drs. 21/6130) · Systemgerechte Finanzierung der GKV und Bundesfinanzierung versicherungsfremder Leistungen (Drs. 21/6130) · Weiterentwicklungen bekannter Wirkstoffe und patentfreier Arzneimittel sichern (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Ziel ist die Streichung gesetzlicher Zwangsrabatte für Arzneimittel aus dem SGB V, insbesondere zur Stärkung einer nutzenbasierten Preisbildung, zur Verbesserung verlässlicher Erstattungsbedingungen und zur Sicherung eines frühen Zugangs zu innovativen Arzneimitteln in Deutschland.“ · 2 Stellungnahmen, erste am 22.05.2024 · PDF 1 · PDF 2

Eintrag zum Vorhaben

„Der BPI setzt sich dafür ein, neue Therapieoptionen im AMNOG sachgerecht zu bewerten und ihren Versorgungsbeitrag angemessen zu honorieren. Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes lehnt der BPI verschärfte Preis-Mengen-Regelungen mit gesetzlicher Auffanglösung sowie die Streichung bundesweiter Praxisbesonderheiten ab. Versorgungserfolg darf nicht automatisch mit zusätzlichem Preisdruck sanktioniert werden. Zudem sollte die anwendungsbegleitende Datenerhebung nach § 35a Abs. 3b SGB V ausgesetzt werden.“

Eintrag zum Vorhaben

„Ziel ist die Streichung bzw. grundlegende Revision der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten AMNOG-Leitplanken und die Rückkehr zu einer flexiblen, nutzenbasierten Preisbildung, die therapeutische Mehrwerte, Schrittinnovationen und den Zusatznutzen innovativer Arzneimittel angemessen berücksichtigt.“ · 5 Stellungnahmen, erste am 31.05.2024 · PDF 1 · PDF 2 · PDF 3 · PDF 4 · PDF 5

Eintrag zum Vorhaben

„Ziel ist die Abschaffung des Abschlags auf Kombinationstherapien, insbesondere durch Streichung des § 130e SGB V und Anpassungen in § 35a SGB V, um Doppelrabattierungen, Fehlzuordnungen, Rechtsunsicherheit und bürokratische Belastungen zu vermeiden und Kombinationstherapien weiterhin sachgerecht im AMNOG-Verhandlungsverfahren zu berücksichtigen.“ · 4 Stellungnahmen, erste am 19.12.2025 · PDF 1 · PDF 2 · PDF 3 · PDF 4

Eintrag zum Vorhaben

„Der BPI setzt sich für den Erhalt des Gestaltungsspielraums der Krankenkassen bei freiwilligen Satzungsleistungen für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel ein. Der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Ausschluss dieser Arzneimittel und Leistungen aus der Erstattung und aus Satzungsleistungen wird abgelehnt. Punktuelle Ausschlüsse einzelner Therapieformen ohne konsistenten, transparenten Maßstab führen zu Ungleichbehandlungen und schwächen die Kassenautonomie.“ · 2 Stellungnahmen, erste am 06.11.2024 · PDF 1 · PDF 2

Eintrag zum Vorhaben

„Der BPI lehnt die Einführung von Rabattverträgen und Ausschreibungen für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung nach § 130e SGB V-E ab. Preis- und Ausschreibungslogiken des Generikamarktes dürfen nicht auf den Patentmarkt übertragen werden. Ziel ist der Erhalt der nutzenorientierten AMNOG-Preisbildung, der ärztlichen Therapiefreiheit, der Versorgungskontinuität, therapeutischer Vielfalt und eines einheitlichen Versorgungsstandards.“

Eintrag zum Vorhaben

„Der BPI setzt sich für den Erhalt angemessener Vergütungsregeln für Digitale Gesundheitsanwendungen nach § 134 SGB V ein. Mengenbezogene Abschläge, zusätzliche Höchstbeträge und gesetzliche Auffang-Höchstbeträge werden abgelehnt. DiGA sind evidenzbasierte Medizinprodukte; ihre Vergütung muss Entwicklungs-, Evidenz-, Zulassungs-, Qualitäts- und Folgekosten berücksichtigen und darf erfolgreiche Versorgung nicht durch zusätzliche Abschläge sanktionieren.“

Eintrag zum Vorhaben

„Der BPI setzt sich für eine nachhaltige und systemgerechte Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Versicherungsfremde Leistungen, insbesondere Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende, sollen vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Beitragssatzstabilisierung darf nicht durch zusätzliche einseitige Belastungen des Arzneimittelsektors ersetzt werden. Erforderlich sind strukturelle Reformen, die Versorgungssicherheit, Innovation und Standortattraktivität erhalten.“

Eintrag zum Vorhaben

„Der BPI setzt sich dafür ein, Weiterentwicklungen bekannter Wirkstoffe und versorgungsrelevante patentfreie Arzneimittel rechtssicher abzusichern. Die gesamtmarktbezogene Neujustierung des erweiterten Preismoratoriums sowie pauschale Abschläge ohne tatsächlichen Wettbewerbsdruck werden abgelehnt. Preisregeln müssen Innovationen mit bekannten Wirkstoffen, neue Darreichungsformen, neue Anwendungsgebiete und solitäre Marktstellungen angemessen berücksichtigen.“

Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH)Begrenzung der Zuckersteuer (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Unter Federführung des Bundesfinanzministeriums erarbeitet die Bundesregierung die Ausgestaltung einer Zuckersteuer, dessen Einführung mit dem GKV-Stabilisierungsgesetz beschlossen wurde. Die Steuer muss praxistauglich ausgestaltet werden und darf nicht über die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit von März 2026 hinausgehen. Eine Übergangsfrist von mind. 18 Monaten ist essenziell.“

Bundesverband für Bildung im Rettungswesen e.V.GKV-Stabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Ziel ist die Anpassung des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durch die rechtliche Verankerung des Rettungsdienstes als Bestandteil der außerklinischen Akutversorgung sowie die Berücksichtigung von Ausbildungs , Fortbildungs und Qualifizierungsstrukturen in der Finanzierungssystematik. Angestrebt werden die Erweiterung gesetzlicher Regelungen um rettungsdienstliche Vorhaltung, Versorgungskomponenten und Bildungsstrukturen, die verpflichtende Durchführung einer umfassenden Folgenabschätzung einschließlich Auswirkungen auf Ausbildungskapazitäten sowie die Sicherstellung, dass Vergütungsregelungen die Finanzierungsgrundlage für Ausbildung, Qualitätssicherung und Personalentwicklung dauerhaft gewährleisten.“ · 1 Stellungnahme, erste am 03.06.2026 · PDF 1

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm)Festbetrags-Regelungen für Hilfsmittel nachbessern (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Der bvkm fordert, die Festbetrags-Regelung für Hilfsmittel nachzubessern, Zuzahlungen in der bisherigen Höhe beizubehalten, die Versorgung mit Inkontinenzhilfen sicherzustellen, § 33 Abs. 5c SGB V nachzuschärfen, um Menschen mit Behinderung schneller mit Hilfsmitteln zu versorgen und die Versorgungslücke für Menschen mit einem hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege zu schließen.“

Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)Aufforderung zur Änderung der geplanten Maßnahmen im RefE zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass die Begrenzung der Punktwerte und der Gesamtvergütungen auf ein angemesseneres Maß zurückgestuft werden. Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass die geplante Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts ausnahmslos gestrichen wird. Die Bundeszahnärztekammer stimmt der Rückführung der Festzuschüsse für Zahnersatz auf das vor dem TSVG bis Oktober 2020 herrschende Niveau zu.“ · 3 Stellungnahmen, erste am 20.04.2026 · PDF 1 · PDF 2 · PDF 3

CSL BehringGKV-BStabG: Versorgung mit kritischen Arzneimitteln sichern (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Die Beitragssatzstabilisierungsvorhaben sollen der Versorgungssicherheit und Aufrechterhaltung von Verfügbarkeit sowie strategisch relevanten Produktionskapazitäten in Deutschland nicht zuwiderlaufen. Eine ausgewogene Ausgestaltung darf die industrielle Basis in Deutschland nicht schädigen. Besonders bei Blutplasmapräparaten und kritischen Arzneimitteln sind pauschale Kosteneinsparungen besonders dramatisch und sollten daher darauf keine Anwendung finden.“

Campact e.V.Krankenkassen sollen Hautkrebs-Vorsorge für alle Versicherten übernehmen; Pharmaindustrie soll Beiträge durch strengere Preisregulierung stabilisieren (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Änderung des Gesetzes im Hinblick auf die Übernahme der regelmäßigen Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung für alle Versicherten durch die Krankenkassen sowie eine stärkere Beteiligung der Pharma-Industrie an der Beitragssatzstabilisierung, v.a. durch eine stärkere Regulierung der Medikamentenpreisbildung. Mehr unter: https://aktion.campact.de/arbeit-und-soziales/warken-hautkrebsvorsorge-muss-kassenleistung-bleiben/teilnehmen/“

Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD)Änderung GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Sicherung der Krankenhausfinanzierung und tarifgerechter Entlohnung (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, um vorgesehene finanzielle Kürzungen im Krankenhausbereich abzuwenden, die Finanzierung spezialisierter Einrichtungen mit besonderen Versorgungsstrukturen, insbesondere für chronisch kranke Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, anzupassen und die Sicherstellung tarifgerechter Entlohnung in Krankenhäusern zu gewährleisten.“

Coca-Cola Europacific Partners DeutschlandGKV Beitragsstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Politischer Dialog für verhältnismäßigen Rechtsrahmen zur möglichen Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Gegenstand ist das im Gesetzentwurf erwähnte Vorhaben, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Ziel der Interessenvertretung: die nicht evidenzbasierte Einschätzung sowie Unverhältnismäßigkeit möglicher neuer rechtlicher Regelungen. Zugleich wird auf den geltenden Koalitionsvertrag verwiesen, da das Vorhaben über die vorgesehenen Formulierungen hinausgehen. Es soll dargelegt werden, dass diskriminierende, einseitig auf bestimmte Inhaltsstoffe, Zutaten oder Lebensmittelgruppen abstellende Regulierungen weder zielführend noch geeignet sind, gesundheitspolitische Ziele nachhaltig zu erreichen.“ · 2 Stellungnahmen, erste am 30.06.2026 · PDF 1 · PDF 2

Coca-Cola GmbHGKV Beitragsstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Politischer Dialog für einen verhältnismäßigen Rechtsrahmen zur möglichen Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Gegenstand ist das im GKV Beitragsstabilisierungsgesetz genannte Vorhaben, ab 2028 eine solche Abgabe einzuführen. Ziel der Interessenvertretung ist es, auf die fehlende Evidenzbasis sowie die Unverhältnismäßigkeit möglicher neuer Regelungen hinzuweisen und zugleich auf den geltenden Koalitionsvertrag zu verweisen, da das Vorhaben darüber hinausgeht. Zudem wird dargelegt, dass diskriminierende oder einseitig auf bestimmte Inhaltsstoffe, oder Lebensmittelgruppen zielende nicht geeignet sind, gesundheitspolitische Ziele nachhaltig zu erreichen.“

Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V.Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Sicherung und Särkung der Diabetesversorgung bei der Reform der Gesetzlichen Krankenkassen und Entlastung von Menschen mit Diabetes“ · 1 Stellungnahme, erste am 20.05.2026 · PDF 1

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und FamilienmedizinHinweise zu den Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabiliserungsgesetzes (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sollen Maßnahmen ergriffen werden, die voraussichtlich konkrete Auswirkungen auf die Pläne zur Einführung eines Primärversorgungssystems haben. Auf diese Aspekte weist die DEGAM entsprechend hin.“

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) e. V.Sicherstellung einer leitliniengerechten und evidenzbasierten Prävention und Versorgung (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Einflussnahme auf das laufende Gesetzgebungsverfahren mit dem Ziel, evidenzbasierte Präventions- und Früherkennungsleistungen sowie leitliniengerechte gastroenterologische Versorgung vor faktischer Budgetierung beziehungsweise Fehlsteuerung zu schützen“ · 1 Stellungnahme, erste am 03.07.2026 · PDF 1

Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V.Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Unterstützung des Ziels einer wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung durch Rabattverträge. Im onkologischen Bereich wird gefordert, dass gruppenbezogene Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel nur bei tatsächlicher medizinischer Austauschbarkeit möglich sind. Hierfür sind gesetzlich verbindliche und präzise Kriterien erforderlich, insbesondere hinsichtlich Wirksamkeit, Toxizität, Zulassungsbestimmungen, Biomarkeranforderungen, Applikationsform, Kombinationstherapien und indikationsspezifischer Anwendungsbedingungen, um eine qualitätsgesicherte Patientenversorgung sicherzustellen.“ · 1 Stellungnahme, erste am 19.04.2026 · PDF 1

Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Die Sparmaßnahmen und Ausgabenbremse dürfen die Versorgung von Kindern und Jugendlichen auf keinen Fall beeinträchtigen.“ · 1 Stellungnahme, erste am 21.04.2026 · PDF 1

Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und NervenheilkundeGKV-BStabG: Überdurchschnittlich starke Einschränkungen und negative Effekte der Sparmaßnahmen auf Versorgung psychisch erkrankter Menschen vermeiden (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Die DGPPN spricht sich dagegen aus, die Versorgung vom medizinischen Bedarf zu entkoppeln und an der Grundlohnrate zu orientieren. Sie wirbt für die vollumfängliche Finanzierung des PPP-RL-Personals, den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der extrabudgetärer Vergütung für Leistungen im Rahmen der KSVPsych-RL und der kooperativen neurologisch-psychiatrischen Heimversorgung. Sie fordert langfristige Strukturreformen, darunter die Einführung von Globalbudgets als Optionsmodell und die Entwicklung sozialmedizinischer Schwerpunktpraxen.“ · 2 Stellungnahmen, erste am 18.05.2026 · PDF 1 · PDF 2

Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V.Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz) (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Die gesetzlichen Anpassungen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung und der Vergütungssystematik sollen verhindert um die hohe Qualität der psychotherapeutischen Versorgung langfristig zu erhalten.“ · 1 Stellungnahme, erste am 17.06.2026 · PDF 1

Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V.Beibehaltung der Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (GKV-BStabG) (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Anlässlich der Diskussion über die Vergütung für schnelle Facharzttermine mahnt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) das geschaffene Erfolgsmodell des TSVG beizubehalten.“ · 7 Stellungnahmen, erste am 03.03.2026 · PDF 1 · PDF 2 · PDF 3 · PDF 4 · PDF 5 · PDF 6 · PDF 7

Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl)Änderungen einzelner Regelungen des Beitragsstabilisierungsgesetzes (BStabG) (Drs. 21/7016)
Eintrag zum Vorhaben

„Für den Heilmittelbereich wird insbesondere die Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung zusätzlich zu einem Abschlag von 1 % für die Jahre 2027 bis 2029 abgelehnt. Die Analyse des dem Gesetzentwurf zugrundeliegenden Berichts der Finanzkommission Gesundheit zeigt, dass sowohl die Beschreibung des Problems als auch die daraus abgeleiteten Maßnahmen in wesentlichen Punkten nicht tragfähig sind und bei deren Umsetzung zurück zu einer strukturell unausgewogenen Belastung und Unterfinanzierung des Heilmittelbereichs führen. Der Gesetzgeber sollte bei der Bewertung der Maßnahmen deshalb die Versorgungsrealität im Blick behalten und die heute schon bestehenden Ungleichgewichte nicht zusätzlich verstärken.“

Deutscher PflegeratStellungnahme des DPR zu pflegerischen Qualitätskriterien in den Leistungsgruppen, Fachworkshop 25.09.2026 (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„135e SGB V + Anlage 1 SGB V; GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die Umsetzung des § 135e Absatz 1 SGB V ("Die Qualitätskriterien nach Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c haben sich insbesondere auf das ärztliche Personal und das Pflegepersonal zu beziehen"“ · 1 Stellungnahme, erste am 03.09.2026 · PDF 1

Die Arzneimittel-Importeure e.V.Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Unsere Branche generiert Einsparungen aufgrund europäischer Preisdifferenzen. Zusätzliche Abschläge können daher ausschließlich aus den verbleibenden Preisdifferenzen finanziert werden. Eine Dynamisierung des Herstellerrabattes mit einem jährlich neu festzulegenden nachgelagerten Ausgleich des Deltas zwischen Soll- und Ist-Ausgaben des Vorjahres führen zu einem unkalkulierbaren Kostenrisiko. Die geplante Möglichkeit (exklusive) Rabattverträge für Gruppen „vergleichbarer Patentarzneimittel festlegen zu können, ist für Importeure nicht kalkulierbar und daher abzulehnen.Die verpflichtende Preis-Mengen-Regelung verschiebt die Verhandlungsmacht eindeutig zugunsten der Kostenträger und belastet die pharmazeutischen Unternehmen, die bei Rx-Präparaten die Absatzmenge nicht zu verantworten haben.“ · 2 Stellungnahmen, erste am 01.03.2024 · PDF 1 · PDF 2

Eisai GmbHWeiterentwicklung des GKV-BStabG zur Stärkung von Innovation und Versorgung (Drs. 21/6130)
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„Eisai setzt sich für verlässliche, innovationsfreundliche und patientenorientierte Rahmenbedingungen in der Arzneimittelversorgung ein. Die Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, insbesondere zu Herstellerabschlägen sowie Preisbildungs- und Erstattungsmechanismen, können die Verfügbarkeit innovativer Arzneimittel, den Marktzugang und die Planungssicherheit für Forschung und Entwicklung beeinflussen. Eisai befürwortet eine nutzenorientierte Preisfindung, angemessene Erstattungsregelungen und stabile Rahmenbedingungen. Dies ist besonders für Therapien bei hohem ungedecktem medizinischem Bedarf relevant, etwa bei Alzheimer und anderen neurologischen Erkrankungen. Ziel ist ein schneller Patientenzugang zu Innovationen sowie die Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland.“

Fachklinikum Wiesen GmbHKorrektur GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
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„Änderungen am Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz durch Ansprache des für die Fachklinikum Wiesen GmbH zuständigen Bundestagsabgeordneten“ · 1 Stellungnahme, erste am 09.06.2026 · PDF 1

Fresenius Kabi AGSchaffung von wirksamen Strukturreformen in der GKV (Drs. 21/6130)
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„Fresenius setzt sich im Rahmen des GKV-Sparpakets für eine zielgenaue Stabilisierung der GKV-Finanzen ein. Im Fokus stehen der Abbau struktureller Ineffizienzen (insbesondere an den Sektorengrenzen), Bürokratieentlastung sowie der Einsatz von Digitalisierung und KI. Gleichzeitig sollten Regulierungen stärker evidenzbasiert ausgestaltet und Leistungserbringern ausreichend wirtschaftliche Handlungsspielräume eingeräumt werden. Zudem setzt sich Fresenius für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der europäischen Produktionsbasis ein. Im Arzneimittelbereich wird eine differenzierte Ausgestaltung von Sparmaßnahmen angestrebt. Konkret wird eine Ausnahme von Arzneimitteln zur parenteralen Ernährung vom Herstellerabschlag angestrebt.“

Fresenius SE & Co. KGaASchaffung von wirksamen Strukturreformen in der GKV (Drs. 21/6130)
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„Fresenius setzt sich im Rahmen des GKV-Sparpakets für eine zielgenaue Stabilisierung der GKV-Finanzen ein. Im Fokus stehen der Abbau struktureller Ineffizienzen (insbesondere an den Sektorengrenzen), Bürokratieentlastung sowie der Einsatz von Digitalisierung und KI. Gleichzeitig sollten Regulierungen stärker evidenzbasiert ausgestaltet und Leistungserbringern ausreichend wirtschaftliche Handlungsspielräume eingeräumt werden. Zudem setzt sich Fresenius für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der europäischen Produktionsbasis ein. Im Arzneimittelbereich wird eine differenzierte Ausgestaltung von Sparmaßnahmen angestrebt. Konkret wird eine Ausnahme von Arzneimitteln zur parenteralen Ernährung vom Herstellerabschlag angestrebt.“ · 3 Stellungnahmen, erste am 13.03.2026 · PDF 1 · PDF 2 · PDF 3

GAIABStabG (Drs. 21/6130)
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„Anpassung des geplanten Mengenrabatts bei DiGA.“ · 1 Stellungnahme, erste am 04.06.2026 · PDF 1

GE HealthCareAnpassung des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Drs. 21/6130)
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„Beim Regelungsvorhaben geht es um die finanzielle Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Notwendigkeit kurzfristiger Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze.Dazu werden maßgebliche Kürzungen im Bereich insbesondere der ambulanten fachärztlichen Versorgung vorgeschlagen. Ziel der Einflussnahme ist die Abmilderung von Kürzungen in diesem Sektor, um insbesondere Fachärztinnen und Fachärzten aus sachkostenintenstiven Fachdisziplinen weiterhin notwendige finanzielle Spielräume für versorgungsrelevante Investitionen zu ermöglichen.“

GHD GesundHeits GmbH DeutschlandBeitragssatzstabilisierungsgesetz - Überdenken Abschlag Bereich Hilfsmittel (Drs. 21/7016)
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„Hinweis, Hilfsmittel / Homecare Keine Kostentreiber, sondern Teil der ambulanten Lösung. Zwangsrabatt unverhältnismäßig, zumal in diesem Bereich langlaufende Erstattungspreise ohne jährliche Preisanpassungen bestehen.“

GlaxoSmithKline GmbH & Co. KGGesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Drs. 21/6130)
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„Als forschendes Pharmaunternehmen ist GSK von Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes betroffen, insbesondere in Bezug auf Herstellerabschläge, Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Verordnungssteuerung sowie weitere Mechanismen der Arzneimittelpreisbildung und -erstattung. GSK setzt sich für verlässliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, eine nutzenbasierte Preisfindung sowie Planungssicherheit für Forschung, Entwicklung und die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit innovativen Arzneimitteln ein.“ · 3 Stellungnahmen, erste am 14.05.2026 · PDF 1 · PDF 2 · PDF 3

Handelsverband Deutschland - HDE - e. V.GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
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„Der HDE informiert über die Auswirkungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes für den Einzelhandel. Dabei lehnt der HDE Beitragssteigerungen für Mini- und Midijobs sowie die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ab. Versicherungsfremde Leistungen müssen konsequent hinterfragt werden. Der Staat muss kostendeckend für die Kosten zur gesetzlichen Krankenversicherung für Grundsicherungsempfänger aufkommen. Begrüßt wird die Einschränkung der kostenlosen Mitversicherung von Ehegatten. Der HDE fordert ergänzend bundesweit eine Kitaversorgung an Werktagen (inklusive samstags) auch nach 17 Uhr sowie auch mehr Arbeitszeitflexibilität.“ · 1 Stellungnahme, erste am 11.06.2026 · PDF 1

Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz und Krankenhausfinanzierung (Drs. 21/6130)
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„finanzpolitischer Reformvorhaben für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser ein. Ziel ist es, Regelungen zu vermeiden, die zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Kliniken, zum Abbau von Versorgungsstrukturen oder zu einer zusätzlichen Belastung des Krankenhauspersonals führen. Eine nachhaltige Krankenhausfinanzierung ist Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung.“

Hufelandgesellschaft e. V. Ärztlicher Dachverband für Integrative MedizinGKV Beitragsstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Der Gesetzentwurf sieht den vollständigen Ausschluss von Leistungen und Arzneimitteln der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin aus der GKV vor. Der Gesetzentwurf sieht ferner das Verbot an die Krankenkassen vor, Leistungen und Arzneimittel der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin als freiwillige Satzungsleistungen zu erstatten (§ 11 Abs. 6). Als Folgeänderungen sieht der Gesetzentwurf die Streichung von Gewährleistungen einer therapeutischen Vielfalt vor, die bisher im SGB V enthalten waren. § 34 Abs. 1 S. 3; § 34 Abs. 3 S. 2, § 92 Abs. 3a SGB V).“ · 1 Stellungnahme, erste am 19.06.2026 · PDF 1

Insulet Germany GmbHGesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drs. 21/6130) · Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drs. 21/7016)
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„Das GKV BSG enthält Regelungsvorschläge zur Kürzung der Erstattungsbeträge der GKV für Hilfsmittel, zur Begrenzung der zukünftigen Erhöhung der Erstattungsbeträge sowie zur Änderung der Vorgaben zur Festlegung von Festbeträgen. Die Interessenvertretung erfolgt mit dem Ziel der Verhinderung dieser Regelungen.“

Eintrag zum Vorhaben

„Das GKV BSG enthält Regelungsvorschläge zur Kürzung der Erstattungsbeträge der GKV für Hilfsmittel, zur Begrenzung der zukünftigen Erhöhung der Erstattungsbeträge sowie zur Änderung der Vorgaben zur Festlegung von Festbeträgen. Die Interessenvertretung erfolgt mit dem Ziel der Verhinderung dieser Regelungen.“

Ipsen Pharma GmbHSicherstellung einer nachhaltigen GKV-Finanzierung bei Erhalt innovationsförderlicher Rahmenbedingungen für innovative Arzneimittel (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Forschende Pharmaunternehmen wie Ipsen sind mit ihren Investitionen in Erforschung und Entwicklung innovativer Arzneimittel zentral für die Gesundheitserhaltung der Bevölkerung. Voraussetzung für die Sicherstellung einer am medizinischen Fortschritt orientierten Arzneimittelversorgung ist die finanziellen Stabilität der GKV bei gleichzeitiger Gewährleistung verlässlicher und planbarer Rahmenbedingungen bei Preisbildung und Erstattung neuer Arzneimittel. Ipsen setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur finanziellen Stabilisierung der GKV ein.“ · 3 Stellungnahmen, erste am 20.11.2025 · PDF 1 · PDF 2 · PDF 3

Jahrzehnt der Lunge e.V.GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) (Drs. 21/6130)
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„Berücksichtigung verbesserte Früherkennung von chronischen Lungen- und Atemwegserkrankungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung der allgemeine Gesundheitsuntersuchung.“ · 1 Stellungnahme, erste am 08.05.2026 · PDF 1

Janssen-Cilag GmbHBedeutung und Anerkennung von innovativen Arzneimitteln (Drs. 21/6130)
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„Wertbeitrag (Versorgung und Standort von Arzneimitteln), Auswirkungen eines dynamischen Herstellerabschlages auf Versorgung und Standortparameter; Auswirkungen der Einführung von Rabattverträgen im patentgeschützten Arzneimittelmarkt, Wirkungen einer Preis-Volumen Regelung. Planbarer Herstellerabschlag, Anerkennung des Wertes von patentgeschützten Arzneimitteln; keine zusätzlichen Belastungen bei Einsatz einer Therapie auf Grund des Volumens.“

Joachim Maurice MielertBStabG Beitragsstabilisierungsgesetz (Drs. 21/7016)
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„Aufnahme des Parameters Patientensicherheit in das Gesetz“ · 1 Stellungnahme, erste am 07.10.2026 · PDF 1

Klinikum Frankfurt (Oder) GmbHKorrektur GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Änderung am Referentenentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz durch Ansprache des für das Klinikum Frankfurt (Oder) zuständigen Bundestagsabgeordneten“ · 1 Stellungnahme, erste am 09.06.2026 · PDF 1

Klinikverbund Hessen e. V.GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Vorhaben zur Einsparungen, insbesondere im Bereich der Krankenhausversorgung durch Begrenzung der Budgetsteigerungen, Begrenzung der Steigerungen des Pflegebudgets, Einführung eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens, Erweiterung der Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst, Einführung von Kurzzeit-Fallpauschalen und Erweiterung der Fallzusammenführung“

Kompetenznetzwerk nuklearonkologische PatientenversorgungZukunft der Nuklearmedizin (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Nuklearmedizin, um die nuklearmedizinische Versorgung in Zukunft aufrechtzuerhalten.“ · 2 Stellungnahmen, erste am 11.06.2026 · PDF 1 · PDF 2

LOGO Deutschland Selbstständige in der Logopädie e.V.GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz BStabG (Drs. 21/6130)
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„(1) Verzicht auf die Wiedereinführung der Grundlohnsummenbindung im Heilmittelbereich; (2) Verzicht auf die vorgesehene Erhöhung und automatische Dynamisierung der Patientenzuzahlungen im Heilmittelbereich; (3) Verzicht auf das gesetzliche Verbot versorgungsbezogener Pauschalen in der Blankoversorgung. Hilfsweise: bei Grundlohnsummenanbindung Streichung des zusätzlichen Abschlags von 1 Prozentpunkt, Befristung auf drei Jahre und verbindliche Evaluation; bei Zuzahlungen Streichung des 10-Prozent-Aufschlags im Heilmittelbereich und Korrektur der Systematik zugunsten von Patientinnen und Patienten mit langfristigem Heilmittelbedarf; bei Pauschalen Abwarten der vorgesehenen Evaluation nach vier Jahren vor jeder gesetzlichen Streichung.“

Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e. V.GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 29.04.2026) (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Ablehnung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes Der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes bedeutet für die Thüringer Krankenhäuser als auch für die Krankenhäuser bundesweit existenzielle Einschnitte. Erlöse sollen durch erhebliche Preisabsenkungen reduziert werden, ohne dass kostentreibende Struktur- und Bürokratievorgaben abgebaut werden. Zudem werden gesetzlich vorgeschriebene Vorhaltekosten nicht mehr refinanziert. Für die Thüringer Krankenhäuser summieren sich die erwarteten Erlöseinbußen im Jahr 2027 auf ca. 212 Millionen Euro.“

Lebensmittelverband DeutschlandGKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Verhinderung einer Zuckersteuer/Zuckerabgabe (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Verhinderung einer Zuckersteuer/Zuckerabgabe“ · 3 Stellungnahmen, erste am 16.04.2026 · PDF 1 · PDF 2 · PDF 3

Lilly Deutschland GmbHGKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) innovationsfreundlich gestalten (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens setzen wir uns dafür ein, dass der Herstellerabschlag nicht dynamisiert wird und dass Investitionen in Standorte und klinische Forschung incentiviert werden. Ferner sprechen wir uns gegen eine Verordnungssteuerung über Rabattverträge für Patentarzneimittel aus.“

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbHGKV-Beitragssatzstabilisierung - Änderung des SGB V (Drs. 21/6130)
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„Anpassung des Fachzahnarztvorbehalts für Kieferorthopädie sowie Änderung der Regelung zur Dynamisierung beim Herstellerabschlag (§ 28 SGB V und § 130a SGB V)“

Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. BundesverbandGKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Um die Finanzierungsgrundlagen der GKV zukunftssicher aufzustellen und die Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft zu stabilisieren, hat die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) am 30. März 2026 umfassende Empfehlungen ausgesprochen. Die Empfehlungen sollen das hohe Ausgabenwachstum ohne Einschränkungen der Versorgungsqualität senken und die vorhandenen Mittel effizienter einsetzen“ · 1 Stellungnahme, erste am 05.05.2026 · PDF 1

Medtronic GmbHNUB im Krankenhaus - keine Änderung im Rahmen GKV-BStabG (Drs. 21/7016)
Eintrag zum Vorhaben

„Verhinderung der Ausweitung des bislang auf Hochrisikomethoden begrenzte § 137h SGB V auf sämtliche Erstanfragen für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) mit dem Ziel, den frühen Innovationszugang im stationären Bereich und die Qualität der Versorgung nicht zu gefährden.“ · 1 Stellungnahme, erste am 06.07.2026 · PDF 1

MigräneLiga e.V. DeutschlandGKV Beitragsstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Die vorgesehene Änderung des § 130 e SGB V betrifft die Versorgung von Migräne-Patienten mit Medikamenten aus dem Bereich der CGRP Antikörper oder Antagonisten. Die MigräneLiga setzt sich dafür ein, dass trotz Kostenersparnis die Versorgung der Patienten nicht erschwert wird.“

Pro Generika e.V.Ausnahme der Biosimilars vom erhöhten Herstellerabschlag (analog zur Ausnahme bei dynamischen HERA), Begrenzung Erweiterung Preismoratorium (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Wir setzen uns dafür ein, dass für den Fall der Setzung des vorgesehenen dynamischen Herstellerabschlags durch einen erhöhten festen Abschlag die für die Biosimilars vorgesehene Ausnahme vom dynamischen Herstellerabschlag für den festen Abschlag übernommen werden soll. Des Weiteren fordern wir, dass die Erweiterung des Preismoratoriums auf Ausnahmefälle beschränkt werden soll. Die Verlängerung des Preismoratorium soll nicht für Generika gelten.“

RA Sascha Milkereit RechtsanwaltWahrung der bestehenden vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Abrechnungssystematik (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Die geplante Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen wird abgelehnt. Leistungen nach Terminvermittlung oder in offenen Sprechstunden sollen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Die Stellungnahme bezweifelt die Aussage, dass diese Vergütungen keinen spürbaren Einfluss auf die Versorgung gehabt hätten. Es wird erwartet, dass sich der Zugang zur ambulanten Versorgung dadurch verschlechtert. Die verbliebenen extrabudgetären Leistungen sollen künftig über neue Gesamtvergütungen finanziert werden. Die Begründung des Gesetzes, dadurch angebotsinduzierte Nachfrage einzudämmen, wird zurückgewiesen.“ · 1 Stellungnahme, erste am 17.06.2026 · PDF 1

SNPC GmbHWeiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Gesundheitswirtschaftsstandort Deutschland (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Die Gesundheitswirtschaft zählt zu den tragenden Säulen der deutschen Volkswirtschaft und sichert Wertschöpfung, Beschäftigung und Versorgungssicherheit. SNPC setzt sich dafür ein, die wirtschafts- und standortpolitischen Rahmenbedingungen für forschende und produzierende Unternehmen der Gesundheitswirtschaft zu stärken. Im Mittelpunkt stehen verlässliche Investitions- und Planungsbedingungen, der Erhalt von Produktions- und Forschungskapazitäten in Deutschland sowie wettbewerbsfähige regulatorische Bedingungen im europäischen Vergleich.“

Sanity Group GmbHErstattungsfähigkeit von Medizinalcannabis (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Die Interessenvertretung betrifft die im Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Änderungen zur Erstattungsfähigkeit von Medizinalcannabis. Ziel ist der Erhalt der Kostenübernahme von medizinischen Cannabisblüten durch die gesetzliche Krankenversicherung. Aus Sicht der Sanity Group sollte die Versorgung weiterhin auf medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Therapieentscheidung beruhen. Dabei wird die Annahme hinterfragt, dass Cannabisblüten grundsätzlich durch Extrakte oder andere cannabisbasierte Arzneimittel ersetzt werden können. Im Mittelpunkt stehen eine evidenzbasierte Bewertung der Versorgungsrealität sowie möglicher Auswirkungen auf Therapieerfolge, Versorgungssicherheit und gesundheitsökonomische Effekte.“

Sanofi-Aventis Deutschland GmbHSicherstellung einer nachhaltigen GKV-Finanzierung und GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht unter Druck. Es bedarf nachhaltiger und ausgewogener Lösungen für kurz- bis langfristige Stabilität, die u.a. die Versorgung von Versicherten mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen über ein innovationsfreundliches Erstattungsumfeld, langfristige Planbarkeit, nutzenbasierte Preisbildung und schnellen Zugang zu innovativen Therapien sicherstellt sowie langfristige Investitionen am Standort Deutschland ermöglicht.“

Solventum Germany GmbHGKV-Beitragssatzstabilisierung verbessern (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Das GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz verfolgt nachvollziehbare Kostenziele, greift jedoch mit pauschalen Preisregulierungen in zentrale Bereiche der Medizintechnik ein und birgt Risiken für Innovation, Versorgungssicherheit. Positiv ist die erweiterte Definition von Verbandmitteln, die moderne Wundversorgung und medizinischen Fortschritt abbildet. Zusätzliche Preisrestriktionen konterkarieren jedoch diesen Ansatz. Im Dentalbereich könnten regulatorische Einschränkungen unbeabsichtigte Versorgungslücken verstärken. Erforderlich sind differenzierte, qualitäts- und innovationsorientierte Lösungen, die Versorgung, Wirtschaftlichkeit und Fortschritt ausgewogen sichern.“

Sonova Retail Deutschland GmbHGKV - Beitragsstabilisierungsgesetzt (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist das aktuelle Reformpaket der Bundesregierung. Es zielt darauf ab, Finanzdefizite der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen und Beiträge zu stabilisieren.“ · 1 Stellungnahme, erste am 03.06.2026 · PDF 1

Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V.Einführung einer fairen und wertbasierten Vergütung für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Einführung einer differenzierten Preisgestaltung, die sich an Parametern wie dem therapeutischem Nutzen, der Indikation und der Prävalenz orientiert. Darüber hinaus braucht es klare gesetzliche Regelungen für die Schaffung und Vergütung neuer ärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit einer DiGA, um bestehende Regelungslücken zu schließen und sicherzustellen, dass Patient:innen ohne Verzögerung die notwendige Unterstützung erhalten.“ · 6 Stellungnahmen, erste am 21.04.2026 · PDF 1 · PDF 2 · PDF 3 · PDF 4 · PDF 5 · PDF 6

Spitzenverband der Heilmittelverbaende (SHV) e.V.Änderung einzelner Regelungen des Stellungnahme zum Referentenentwurf des BStabG 2026 (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Für den Heilmittelbereich werden insbesondere die Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung zusätzlich zu einem Abschlag von 1 % für die Jahre 2027 bis 2029 sowie die Abschaffung der versorgungsbezogenen Pauschale im Rahmen der Blankoverordnung durch den SHV kritisch bewertet. Die Analyse des dem Referentenentwurf zugrundeliegenden Berichts der FinanzKommission Gesundheit zeigt, dass sowohl die Problembeschreibung als auch die abgeleiteten Maßnahmen in wesentlichen Punkten nicht tragfähig sind und bei einer Umsetzung zu einer strukturell unausgewogenen Belastung des Heilmittelbereichs führen würden. Die Politik sollte bei der Bewertung der Maßnahmen deshalb die Versorgungsrealität im Blick behalten und heute schon bestehende Ungleichgewichte nicht zusätzlich verstärken.“ · 1 Stellungnahme, erste am 17.04.2026 · PDF 1

Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KGKein dynamischer Herstellerrabatt auf Arzneimittel (Drs. 21/6130) · Besonderheiten der Orphan Drug Regelung beibehalten (Drs. 21/6130) · GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Verlässliche Rahmenbedingungen für Innovation und Standort (Drs. 21/6130) · Versorgung mit Blutplasmapräparaten absichern (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Takeda ist u.a. bei der Regelung zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags betroffen. Takeda setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung.“ · 4 Stellungnahmen, erste am 15.04.2026 · PDF 1 · PDF 2 · PDF 3 · PDF 4

Eintrag zum Vorhaben

„Takeda forscht und vertreibt Arzneimittel im Bereich Seltene Leiden (Orphan Drugs). Die geplanten Anpassungen der ANMOG Leitplanken würde die Versorgung vulnerabler Patientengruppen gefährden und die Arzneimittelversorgung beeinflussen. Wir setzen uns daher für die Revision der AMNOG-Leitplanken ein.“

Eintrag zum Vorhaben

„Innovationsfreundliche und verlässliche Rahmenbedingungen für die Pharmaindustrie und den Standort Deutschland erhalten.“ · 1 Stellungnahme, erste am 12.06.2026 · PDF 1

Eintrag zum Vorhaben

„Sicherung der Versorgung mindestens durch konsequente Umsetzung der beschlossenen Ausnahme vom dynamischen Herstellerabschlag für Arzneimittel mit versorgungskritischen Wirkstoffen: Begrüßung und Beibehaltung dieser gesetzlichen Ausnahme vom geplanten dynamischen Herstellerabschlag. Reduzierung des allgemeinen Herstellerabschlages für Blutplasmapräparate auf max. 4 Prozent, um der besonderen und versorgungskritischen Stellung dieser Präparate Rechnung zu tragen. Kein erweitertes Preismoratorium für sämtliche Immunglobuline: Ausnahme sämtlicher Immunglobuline vom erweiterten Preismoratorium durch Streichung der zeitlichen Begrenzung auf Zulassungen nach dem 31. Dezember 2018.“ · 1 Stellungnahme, erste am 16.06.2026 · PDF 1

Thüringer Apothekerverband e.V.Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Ziel der Interessenvertretung war es, zusätzliche finanzielle Belastungen öffentlicher Apotheken im Rahmen der Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen zu vermeiden. Im Mittelpunkt standen die Sicherung einer wirtschaftlich tragfähigen Arzneimittelversorgung, die Vermeidung unverhältnismäßiger Eingriffe in die Apothekenvergütung sowie die Berücksichtigung der besonderen Rolle öffentlicher Apotheken für die flächendeckende Versorgung.“

Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband (VDZI)Absenkung der Vergütungssteigerung und der Festzuschüsse Änderungen im Bereich KFO (Drs. 21/6130) · Vergütungssystem für Zahnersatz im GKV-System auskömmlich ausgestalten (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Der VDZI fordert, den Rechtsrahmen für Praxislabore zur Herstellung von Zahnersatz in investorengetragenen MVZ einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Keine Absenkung der Vergütungssteigerung für die Jahre 2027 bis 2029. Kein Fachzahnarztvorbehalt für den Zugang zur KFO-Versorgung. Keine Absenkung der Festzuschüsse. Beteiligung an der Bildung von Leistungskomplexen in der KFO-Versorgung“ · 2 Stellungnahmen, erste am 07.06.2024 · PDF 1 · PDF 2

Eintrag zum Vorhaben

„Zahntechnische Preise im GKV-System werden wesentlich durch sogenannte Bundesmittelpreise § 57 Abs. 2 SGB V bestimmt. Die Steigerungsrate ist über § 71 Abs. 1-3 SGB V gedeckelt. In der Konsequenz führt das nicht nur zu kaufmännisch immer defizitäreren Versorgungen im GKV-Bereich. Es bedarf einer gesetzlichen Klarstellung, dass in den Verhandlungen auf Bundesebene über die Fortschreibung des Preisniveaus für Regelleistungen in der Zahnersatzversorgung branchenspezifische Inflations- und Kostenentwicklungen gleichwertig neben § 71 Abs. 1-3 SGB V berücksichtigt werden müssen.“

Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA)GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) - Erhalt der GKV-Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Der VCA setzt sich im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) gegen die geplante Herausnahme von Cannabisblüten aus der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Ziel ist der Erhalt einer bedarfsgerechten Versorgung schwerwiegend erkrankter Patientinnen und Patienten mit medizinischem Cannabis über qualifizierte Apotheken. Der Verband weist insbesondere auf die Bedeutung der ärztlichen Therapiefreiheit, der pharmazeutischen Beratung, der qualitätsgesicherten Abgabe und der unterschiedlichen therapeutischen Funktionen verschiedener Darreichungsformen hin. Aus Sicht des VCA darf eine Kostendämpfung im GKV-System nicht dazu führen, dass etablierte Therapieoptionen faktisch aus der Versorgung verdrängt werden.“ · 1 Stellungnahme, erste am 18.04.2026 · PDF 1

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)Finanzen in der GKV stabil aufstellen (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.“ · 11 Stellungnahmen, erste am 25.02.2025 · PDF 1 · PDF 2 · PDF 3 · PDF 4 · PDF 5 · PDF 6 · PDF 7 · PDF 8 · PDF 9 · PDF 10 · PDF 11

Verband der Privatkrankenanstalten In Bayern e.V.Der VPKA wendet sich gegen die Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll eine sogenannte Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden. Damit sollen in den nächsten Jahren Einsparungen in Milliardenhöhe erzielt werden, um so die erwartete Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Mit seinen Aktivitäten möchte der VPKA eine Abschwächung der Sparmaßnahmen erzielen. Um „Beinfreiheit“ für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken zu erhalten und wirksame Kostenentlastungen zu erzielen, fordern wir die Streichung von starren Struktur- und Personalvorgaben durch Gesetze sowie Richtlinien des G-BA wie z.B. Streichung der PPUG, der PPP-RL, der Psych-Personalnachweise sowie die Rückeingliederung der Pflegebudgets in die DRG’s.“ · 1 Stellungnahme, erste am 28.05.2026 · PDF 1

Vertex Pharmaceuticals (Germany) GmbHRegelungen zum Erstattungsbetrag im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Interessenvertretung hinsichtlich Regelungen im BStabG, die die Preisbildung nach AMNOG betreffen (Herstellerabschlag, Preis-Volumen-Regelung) sowie die Förderung von Investitionen am Standort.“

ViiV Healthcare GmbHGesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Als auf HIV spezialisiertes biopharmazeutisches Unternehmen ist ViiV Healthcare von Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes betroffen, insbesondere in Bezug auf Herstellerabschläge, Preisbildungs- und Erstattungsmechanismen sowie weitere Instrumente der Arzneimittelversorgung. ViiV Healthcare setzt sich für verlässliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, eine nutzenbasierte Preisfindung sowie langfristige Planungssicherheit für Forschung, Entwicklung und den Zugang von Patientinnen und Patienten zu innovativen Therapien ein.“

Vitos gemeinnützige GmbHGKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro. Ziel der Einflussnahmen/Forderungen zur Anpassung: Vollumfängliche Finanzierung des PPP-RL Personals („Tarifrate“) Beibehaltung des 90 % Niveaus der Mindestanforderungen über den 01.01.2027 hinaus Umgehende Aussetzung der Sanktionen im Rahmen der PPP-RL“

Weleda A.G. Schwäbisch Gmünd, Zweigniederlassung der Weleda A.G. Arlesheim/SchweizGKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Sicherstellung der Versorgung mit anthroposophischen und homöopathischen Arzneimitteln und Leistungen“ · 1 Stellungnahme, erste am 27.04.2026 · PDF 1

Werter GmbHGute Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland schaffen (Drs. 21/6130) · Auslegung und Anwendung des § 31 Abs. 6 SGB V bei Cannabisextrakten (Drs. 21/7016) · GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG) soll die Beitragsstabilität der GKV für 2027 sicherstellen und verlangt von allen Beteiligten in seinem Entwurf Beiträge zur Kostenreduktion. Damit die damit verbundenen Belastungen der Pharmaindustrie nicht die Ziele des Koalitionsvertrages sowie des Pharma- und Medizintechnikdialog konterkarieren, setzen wir uns politisch für Anpassungen ein. Diese betreffen insbesondere den dynamischen Herstellerabschlag, die Anpassung von Preis-Mengen Regelungen sowie Rabattverträge für patentgeschützte Produkte.“

Eintrag zum Vorhaben

„Auslegung des § 31 Abs. 6 SGB V; Erhalt der Erstattungsfähigkeit standardisierter Cannabisextrakte ohne vorgeschalteten Therapieversuch. Dazu sollen Gespräche im Ministerium und Bundestag geführt werden.“

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„Einsatz für eine Klarstellung des BMG, dass der Vorrang zugelassener Cannabis-Fertigarzneimittel nach § 31 Abs. 6 SGB V n.F. nur bei zugelassener Indikation gilt, damit die Versorgung mit standardisierten Extrakten nicht durch vorgeschaltete Off-Label-Therapien faktisch ausgeschlossen wird.“ · 2 Stellungnahmen, erste am 01.09.2026 · PDF 1 · PDF 2

Wir versorgen DeutschlandForderung der Streichung des Teils der Offenlegungspflicht im BStabG, der Bezug nimmt auf die gewährten Rabatte auf Hilfsmittel (Drs. 21/6130)
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„Es handelt sich um die Offenlegungspflicht von Herstellern und Leistungserbringern in Bezug auf die gewährten Rabatte auf Hilfsmittel, für die ein Festbetrag im neuen § 36 SGB V festgesetzt oder angepasst werden soll.“ · 1 Stellungnahme, erste am 23.06.2026 · PDF 1

Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V.Werbung der gesetzlichen Krankenkassen (Drs. 21/6130)
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„Bei den gesetzlichen Krankenkassen sollen Kosten gesenkt werden. Unter anderem sollen die Werbeausgaben der Krankenkassen halbiert werden.“

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drs. 21/6130)
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„Für das personalintensive Handwerk ist eine kostendämpfende Reform des Gesundheitswesens dringend notwendig. Zusätzliche Ziele der AG GHW: Streichung des Auskunftsanspruchs gegenüber einzelnen Leistungserbringern in § 36 SGB V; verpflichtende Berücksichtigung von Dienstleistungsanteilen bei der Festbetragsfestsetzung sowie paritätische Beteiligung der Leistungserbringer und effektiver Rechtsschutz; keine Anwendung des dreiprozentigen Abschlags nach § 127 SGB V sowie Anpassung der Preissicherungsklausel und der Darlegungslastregelung; keine Absenkung der Grundlohnsumme nach § 71 SGB V; keine Absenkung der Festzuschüsse in § 55 SGB V; Ausweitung von § 43c SGB V auf Hilfsmittelleistungserbringer sowie Sicherstellung auskömmlicher Vergütungsstrukturen und fairer Wettbewerbsbedingungen.“ · 3 Stellungnahmen, erste am 20.04.2026 · PDF 1 · PDF 2 · PDF 3

argenx Germany GmbHGute Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland schaffen (Drs. 21/6130)
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„Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG) soll die Beitragsstabilität der GKV für 2027 sicherstellen und verlangt von allen Beteiligten in seinem Entwurf Beiträge zur Kostenreduktion. Damit die damit verbundenen Belastungen der Pharmaindustrie nicht die Ziele des Koalitionsvertrages sowie des Pharma- und Medizintechnikdialog konterkarieren, setzen wir uns politisch für Anpassungen ein. Diese betreffen insbesondere den dynamischen Herstellerabschlag und die Anpassung von Preis-Mengen Regelungen.“ · 1 Stellungnahme, erste am 14.09.2026 · PDF 1

bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Refinanzierung angemessener Gehaltssteigerungen auch zukünftig unabhängig von der Grundlohnsummensteigerung. Stellungnahme GKV-BStG (Drs. 21/6130)
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„Der bpa lehnt die Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die (um einen Prozentpunkt abgesenkte) Grundlohnsummensteigerung für die Haushaltshilfe, die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege in aller Entschiedenheit ab! Angemessene Gehaltssteigerungen müssen auch zukünftig unabhängig von der Grundlohnsummensteigerung refinanziert werden, damit die Einrichtungen die notwendige Flexibilität bei der Personal-sicherung bei zunehmender Personalmangelsituation insgesamt erhalten!“ · 1 Stellungnahme, erste am 18.06.2026 · PDF 1

innn.it e.V:Rücknahme der geplanten Verpflichtung zur ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag (Drs. 21/6130) · Sparmaßnahmen im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verhindern (Drs. 21/6130)
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„innn.it e.V. setzt sich gegen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verankerte Pflicht ein, wonach Arbeitnehmerinnen ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, bei gleichzeitiger Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Kritikpunkte: Die Regelung schafft zusätzliche Bürokratie und höhere Auslastung in Haus- und Kinderarztpraxen, ohne belegtes Problem – Deutschland liegt beim krankheitsbedingten Arbeitszeitausfall im EU-Mittelfeld. Ein Teil des Anstiegs der Krankmeldungen seit 2022 ist auf die vollständigere Erfassung durch die elektronische AU-Bescheinigung zurückzuführen, nicht auf mehr Krankheitsfälle. Besonders belastet: Menschen mit chronischen Erkrankungen, für die ein Praxisbesuch an akuten Tagen kaum möglich ist.“

Eintrag zum Vorhaben

„innn.it e.V. wendet sich gegen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen. Kritisiert wird, dass die Reform vorrangig zulasten von Versicherten und Krankenhausbeschäftigten gehe, statt strukturelle Ursachen der GKV-Finanzierungslücke solidarisch zu adressieren. Forderungen: Solidarische Finanzierung statt Mehrbelastung, u. a. durch Einbeziehung aller Einkommensarten und Anhebung bzw. Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze. Abschaffung des DRG-Fallpauschalensystems zugunsten bedarfsorientierter Krankenhausfinanzierung. Verbindliche Personalschlüssel für alle Berufsgruppen im Krankenhaus. Erhalt wohnortnaher Krankenhausstrukturen, keine Schließungen aus wirtschaftlichen Gründen. https://innn.it/gesundheitssystemretten“

pro familia Bundesverband e. V.Bezahlbare Verhütung für alle. (Drs. 21/6130)
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„In § 11 Abs. 6 SGB V sollen Verhütungsmittel als freiwillige Zusatzleistung der Kassen genannt werden.“

rehaVital Gesundheitsservice GmbHÄnderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung (Drs. 21/6130)
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„Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.“ · 8 Stellungnahmen, erste am 20.04.2026 · PDF 1 · PDF 2 · PDF 3 · PDF 4 · PDF 5 · PDF 6 · PDF 7 · PDF 8

von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KGVermeidung einseitiger auf bestimmte u.a Lebensmittelgruppen abstellende Regulierungen im Rahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes (Drs. 21/6130)
Eintrag zum Vorhaben

„Das Ziel der Einflussnahme ist die Sicherstellung, dass die Einführung einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nur auf Basis belastbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Die Selbstverpflichtungen der Branche tragen bereits zu einer wirksamen Zuckerreduktion bei.“

Was das bedeutet

Ein Eintrag zeigt, dass sich jemand zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat; die Beschreibung des Vorhabens und die Stellungnahmen stammen wörtlich aus dem Register. Ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatten, geht daraus nicht hervor. Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.

Lobbyarbeit ist zulässig und veröffentlichungspflichtig · ein Eintrag sagt nichts über Einfluss auf das Ergebnis · Texte wörtlich aus dem Register · Methodik

Abgeordnete

Brucker, Erhard AfDNicht abgestimmt
Dietz, Thomas AfDNicht abgestimmt
Ebenberger, Tobias AfDNicht abgestimmt
Feser, Jan AfDNicht abgestimmt
Helferich, Matthias AfDNicht abgestimmt
Jacobi, Fabian AfDNicht abgestimmt
Moosdorf, Matthias AfDNicht abgestimmt
Weiser, Mathias AfDNicht abgestimmt
Zaum, Christian AfDNicht abgestimmt
Alhamwi, Alaa GrüneNein
Asar, Ayse GrüneNein
Badum, Lisa GrüneNein
Benner, Lukas GrüneNein
Brugger, Agnieszka GrüneNicht abgestimmt
Bär, Karl GrüneNein
Ebner, Harald GrüneNein
Eckert, Leon GrüneNein
Grau, Armin GrüneNein
Gumnior, Lena GrüneNein
Kaddor, Lamya GrüneNein
Khan, Misbah GrüneNein
Kopf, Chantal GrüneNein
Lang, Ricarda GrüneNein
Lehmann, Sven GrüneNein
Lemke, Steffi GrüneNein
Loop, Denise GrüneNein
Lucks, Max GrüneNein
Mayer, Zoe GrüneNein
Müller, Claudia GrüneNicht abgestimmt
Nanni, Sara GrüneNein
Nick, Ophelia GrüneNein
Paus, Lisa GrüneNein
Polat, Filiz GrüneNicht abgestimmt
Reinalter, Anja GrüneNicht abgestimmt
Roth, Claudia GrüneNein
Schauws, Ulle GrüneNein
Slawik, Nyke GrüneNein
Steffen, Till GrüneNein
Stein, Sandra GrüneNein
Uhlig, Katrin GrüneNein
Akbulut, Gökay LinkeNicht abgestimmt
Edis, Mirze LinkeNein
Fey, Katrin LinkeNein
Görke, Christian LinkeNicht abgestimmt
Hoß, Luke LinkeNein
Ince, Cem LinkeNein
Krampe, Jan LinkeNicht abgestimmt
Köktürk, Cansın LinkeNicht abgestimmt
Lay, Caren LinkeNein
Pellmann, Sören LinkeNicht abgestimmt
Zerr, Anne LinkeNicht abgestimmt
Özdemir, Cansu LinkeNicht abgestimmt
Ahmetović, Adis SPDEnthaltung
Droßmann, Falko SPDNicht abgestimmt
Mützenich, Rolf SPDNicht abgestimmt
Nasr, Rasha SPDEnthaltung
Reichardt, Truels SPDEnthaltung
Scheer, Nina SPDEnthaltung
Knodel, Sieghard parteilosNicht abgestimmt
Trabert, Gerhard parteilosNicht abgestimmt