Gebäudemodernisierungsgesetz
Angenommen · Energie
Ergebnis
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Der Bundestag hat über das Gebäudemodernisierungsgesetz abgestimmt. Mit dem Gesetz werden zentrale Regelungen des bisherigen Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) geändert. Die bisherige Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Stattdessen können Eigentümer:innen künftig selbst entscheiden, ob sie beispielsweise eine Wärmepumpe, eine Gasheizung, eine Ölheizung oder andere Heizsysteme einbauen. Neue Gas- und Ölheizungen müssen jedoch künftig schrittweise mit klimafreundlicheren Brennstoffen betrieben werden.
Außerdem werden die kommunale Wärmeplanung sowie die staatliche Förderung für den Einbau klimafreundlicher Heizungen und für energetische Sanierungen fortgeführt.
Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 323 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, 271 dagegen. Es gab keine Enthaltungen.
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung haben 65 Organisationen oder Personen im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
Interessenvertretungen anzeigen
Was das bedeutet
Ein Eintrag zeigt, dass sich jemand zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat; die Beschreibung des Vorhabens und die Stellungnahmen stammen wörtlich aus dem Register. Ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatten, geht daraus nicht hervor. Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.
Lobbyarbeit ist zulässig und veröffentlichungspflichtig · ein Eintrag sagt nichts über Einfluss auf das Ergebnis · Texte wörtlich aus dem Register · Methodik
