Vierter Entschließungsantrag der Linken zur GKV-Reform
Abgelehnt · Gesundheit · Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Ergebnis
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
8 Abgeordnete haben anders gestimmt als die Linie der eigenen Fraktion.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Im Zusammenhang mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat die Fraktion Die Linke einen vierten Entschließungsantrag zur psychotherapeutischen Versorgung eingebracht.
Die Linke kritisiert insbesondere die geplante Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die sogenannte morbiditätsorientierte Gesamtvergütung und damit in die Budgetierung. Nach Ansicht der Fraktion könnte dies zu einem Rückgang der Behandlungskapazitäten führen und bestehende Versorgungsengpässe weiter verschärfen. Davon seien insbesondere gesetzlich Versicherte sowie schwer psychisch erkrankte Menschen betroffen, die bereits heute teilweise lange auf einen Therapieplatz warten müssten. Die Fraktion warnt außerdem davor, dass kurzfristige Einsparungen langfristig höhere Folgekosten verursachen könnten, etwa durch zusätzliche stationäre Behandlungen oder längere Arbeitsunfähigkeiten. Auch die vorgesehene Streichung der gesetzlichen Mindesthöhe für psychotherapeutische Honorare lehnt die Linke ab. Sie befürchtet dadurch eine weitere Einschränkung des Angebots und eine Verschlechterung der Vergütung von Psychotherapeut:innen.
Die Linke fordert die Bundesregierung deshalb auf, psychotherapeutische und neuropsychologische Behandlungen weiterhin außerhalb der Budgetierung zu vergüten. Zudem soll die Regelung wieder eingeführt werden, die eine gesetzliche Mindesthöhe für die Vergütung von Psychotherapeut:innen gewährleistet.
Der Entschließungsantrag wurde mit 326 Nein-Stimmen zu 267 Ja-Stimmen bei sechs Enthaltungen abgelehnt.
