Beschlussempfehlung zu zweitem Antrag: Sonderregel bei sehr großen Erbschaften beibehalten
Beschlussempfehlung angenommen · Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Ergebnis
Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ja heißt Zustimmung zur Empfehlung, die oft auf Ablehnung des Antrags lautet · Methodik
Stimmen nach Partei
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Nicht abgestimmt
Gegen die eigene Fraktion
Niemand hat gegen die Linie der eigenen Fraktion gestimmt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Im Rahmen einer Debatte zur Steuerpolitik hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt vier Anträge und drei Gesetzentwürfe zur namentlichen Abstimmung vorgelegt.
Der zweite Antrag (PDF) der Grünen beschäftigt sich mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dabei geht es um eine besondere Steuerregel für sehr große Betriebsvermögen ab 26 Millionen Euro. Wer ein Unternehmen oder Anteile daran erbt oder geschenkt bekommt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer verschont werden. Bei Vermögen von mehr als 26 Millionen Euro gibt es zusätzlich die sogenannte „Verschonungsbedarfsprüfung“: Kann die erbende oder beschenkte Person nachweisen, dass sie die Steuer nicht aus ihrem verfügbaren Vermögen bezahlen kann, kann ihr die Steuer ganz oder teilweise erlassen werden. Bei Erbschaften über 26 Millionen Euro sei durch die Verschonungsbedarfsprüfung im Jahr 2024 in 95 Prozent der Fälle die Steuer erlassen worden. Die Sonderregel habe die Bundesländer rund 3,4 Milliarden Euro Mindereinnahmen gekostet.
Die Grünen wollen diese zusätzliche Sonderregel abschaffen. Statt eines Steuererlasses soll es großzügige Möglichkeiten geben, die Steuer über einen längeren Zeitraum zu zahlen. Andere Vergünstigungen für geerbtes Betriebsvermögen sollen von dem Antrag zunächst unberührt bleiben.
Namentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung (PDF) des Finanzausschusses, welcher die Ablehnung des Antrags empfohlen hatte. Die Beschlussempfehlung wurde mit 445 Ja-Stimmen zu 132 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung von Sieghard Knodel (fraktionslos) angenommen. Damit wurde der zweite Antrag der Grünen abgelehnt.
